Schon die alten Römer wussten: quod licet Iovi, non licet bovi (Was Jupiter erlaubt ist, darf das Rindvieh noch lange nicht).
Diesen Grundsatz beherzigte auch das LG Hamburg. Während es bei normalen Leuten als Beleidigung aufgefasst und in der Regel mit Geldstrafen geahndet wird, wenn sie einen Polizisten duzen, darf Dieter Bohlen das tun, weil es zu seinen normalen Umgangsformen gehöre, jedermann zu duzen und hierin kein Ausdruck einer Herabwürdigung zu sehen sei.
Quelle:
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,399643,00.html