Zitat(Quickley @ 03 Mar 2006, 11:24)
hier wird man ja regelrecht gezwungen sich zu exen


Ich zwinge dich zu gar nix, ich hab nur die Gesetzeslage klar gestellt.
Wenn du wechselst
nachdem du irgendwie ins vierte gekommen bist, verlierst du deinen Bafög-Anspruch, wenn dein Wechsel nicht durch unabweisbare Dinge begründet ist.
"Unabweisbar" heißt, dass du keine Wahl hast, deinen bisherigen Studiengang fortzusetzen oder nicht - eine Exmatrikulation aus dem alten Studiengang zählt nicht als unabweisbarer Grund! Klassisches Beispiel für unabweisbare Gründe: der Sportstudent, der durch einen Unfall querschnittsgelähmt ist.