Nach Eintritt ins 4. Semester ist ein Studienwechsel nur noch bei unabweisbaren Gründen möglich, wenn du Bafög behalten willst.
Laut BAföG §7 musst du wechseln,
bevor du ins 4. kommst (also genau zum Semesterwechsel)!
Zitat(BAföG @ §7Abs3)
(3) Hat der Auszubildende
1. aus wichtigem Grund oder
2. aus unabweisbarem Grund
die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt, so wird Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung geleistet; bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt Nummer 1 nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters [...]
Also: Ab zum Immaamt, Wechselantrag holen (Wechselanträge gibts nich online!)