hier wird ja wieder ordentlich auf den putz gehauen.
schoen das sodi doch erstmal versucht rauszukriegen welches mietverhaeltnis besteht. ein hausmeister in einem wohnheim hat naemlich durchaus das recht solche beschriebenen wohneinheiten jederzeit zu betreten. das ist dann aber auch meist vertraglich geregelt
und steht dann oft nur im kleingedruckten.
sollte es sich nicht um ein solches wohnheim handeln (egal ob nun privat oder nicht), sondern um eine normal vermietete wohneinheit (bitte trotzdem nochmal den mietvertrag genau durchlesen), dann haben alle, die sich hier geaeussert haben natuerlich recht.
eine kuendigung des mietverhaeltnisses seitens des vermieters sollte auch nicht so einfach sein, denn grundlose kuendigungen des vermieters sind gesetzlich
verboten!
fazit: lass dich jetzt nicht gleich so heiss machen, erkundige dich bei bekannten und komilitonen, wo du eine guenstige/kostenlose rechtsberatung bekommst und zeig dem herrn vermieter die kalte schulter
damit du aber vorerst wieder ruhiger schlafen kannst, noch ein wenig rechtliches bezueglich:
Kündigung des MietverhaeltnissesVermieterbesucheSchluesselgewaltgerade aus dem letzten link nochmal ein ganz interessantes zitat:
Zitat
Besitzt ein Vermieter die Schlüssel zu einer Wohnung und betritt er sie unerlaubt und ohne daß ein Notfall wie beispielsweise ein Wasserrohrbruch vorgelegen hat, gibt er die Schlüssel auch anschließend nicht heraus oder verpflichtet er sich nicht, die Wohnung künftig nicht grundlos aufzusuchen, so kann sich der Mieter auf Rechnung des Vermieters ein neues Türschloß einbauen lassen. Amtsgericht Köln, 217 C 483/93
so denn, hoffe es herrscht etwas mehr licht im dunkel des mietrechtes