Hrotgar: ich habe deinen Standpunkt von Anfang an verstanden. Dass ich meine Meinung geäußert habe, zeugt keineswegs von Unwissen. Ich wollte lediglich deutlich machen, wie man es im Idealfall -und eben meiner Meinung nach- handhaben sollte. Dass du Recht hast, mag ich dir sogar glauben, denn mir schwirren auch noch im Hinterkopf einige Urteile und Gerichtsverfahren rum, von denen ich mal gehört habe. Was sollte man nun für eXma tun?
- Feststellen, inwiefern hier und auf diese Art und Weise Urheberrechtsverletzungen begangen werden könnten mit der Bewertung des Gesetzestextes, der Eindeutigen Zuordnung, der vorhandenen Spielräume und der Erwähnung von Unklarheiten beim Gesetzgeber.
- Maßnahmen für eXma treffen. Denn wie jeder hier (und wie du es immer betonst) will sicher keiner, dass Regressforderungen kommen, nur weil man nicht Bescheid wusste.
sprich: wir brauchen Paragraphen, Gesetzestexte und einen Juri


Es ist kein Narr der Possen reißt und auch kein Narr der Unsinn spricht.
Der wahre Narr ist der, der meist nur staunt und blinden Glaubens ist.
Eichenschild