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>Popetown Meinungsfreiheit/Satire vs. Glaubensfreiheit

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post 27 Apr 2006, 18:01
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Think About
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Punkte: 1099
seit: 28.04.2004

Erstmal schnell zur Einführung:
Tagesschau
Spiegel-Online

Insgesamt erinnert mich diese Diskussion doch sehr an die der Mohammed-Karikaturen.
Da bin ich doch echt mal gespannt wie das aus geht. Sollte MTV nen Rückzug machen wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Immerhin hat man damals doch Karikaturen als Meinungsfreiheit gegen jeglichen religiösen Druck verteidigt. Heute haben wir das selbe Thema nur mit einer anderen Religion.

Die Debatte bzw. die Strafanzeige von Herrn Herrmann geht im eigentlichen um die Werbung:
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Mal eine Kurze provikative Zitatsammlung:
Zitat(www.jesus.ch)
CSU-Generalsekretär Söder erklärte, wenn Kirche und Papst in einer Zeichentrickserie für Jugendliche lächerlich gemacht würden, habe das «nichts mehr mit Satire zu tun». Um alle zentralen religiösen Symbole besser vor Verunglimpfung zu schützen, müsse das Strafrecht um konkrete Tatbestände erweitert werden. «Es kann nicht angehen, dass jede noch so geschmacklose religiöse Beleidigung unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit durchgeht.»

Zitat(Spiegel Online)
So kündigt Joachim Herrmann schon jetzt Konsequenzen an, falls auch MTV ungeschoren davonkommt: "Sollte die Staatsanwaltschaft das nicht verfolgen, dann ist der gesetzgeberische Handlungsbedarf offenkundig."

Heißt im Klartext: Wenn die Staatsanwälte nicht durchgreifen, muss eben das Gesetz verschärft werden. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hat schon den Auftrag, bis Juli einen Vorschlag für die Neufassung des Paragraphen 166 auszuarbeiten.


Zitat(§ 166. Beschimpfung von Bekenntnissen @ Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen)
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Dazu noch eine Kritik dieses Artikels von Wikipedia der ich Hundertprozentig zustimme:
Zitat
Kritiker sehen in dieser Vorschrift eine Einschränkung des Rechtsguts der Meinungsfreiheit. Insbesonders durch eine einseitige Anwendung verleite der Paragraph zu einem Schutz der Mehrheitsmeinung, nicht aber zwangsläufig zum Schutz einer Minderheitsmeinung, da die Interessen kleinerer Gruppen (etwa Muslimen) seltener mit dem "öffentlichen Frieden" gleichgesetzt werden.


Dieser Beitrag wurde von Atanasoff: 04 May 2006, 07:54 bearbeitet


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post 03 May 2006, 20:13
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Straight Esh
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Nun, es sollten sich halt einige kluge Köpfe zusammensetzen und darüber befinden, ob es sich bei dieser Sache um Satire oder nicht handelt. Dass es immer jemanden gibt, der sich bei Satire angegriffen fühlt, lässt sich nicht vermeiden, immerhin ist ja auch dieser Angriff ein Teil der Satire.

Doch wegen einer eventuellen Missentscheidung eines deutschen Gerichtes gleich ein Gesetz ändern zu lassen, dass sollten nicht geschehen. Wo kämen wir denn da hin, wenn ich mich angepisst fühlen würde, vor den Gerichten nicht gewinnen könnte, um dann das Gesetz so zu ändern um dann doch zu gewinnen. Sehr sonderbar.


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