Schufa speichert 3-4 Jahre, basta. Nach den 3-4 Jahren würde ich allerdings die Löschung überprüfen (vgl. § 915 ZPO und v.a. § 35 Abs. 2 BDSG). Vor Ablauf dieser drei Jahre kannst Du nur einen Vermerk abspeichern lassen, dass die Forderung beglichen wurde. Auskunftserteilung bei Schufa gemäß §34 BDSG kostet bissl, dürften so um die 10$ sein.
Inkasso-Unternehmen unterliegen dem imho genauso - oder noch strenger, - will heißen: Es könnte sein, dass Inkasso-Firmen nur so lange speichern dürfen, wie sie zur Abwicklung benötigen.
Hm, vlt. weiß noch jmd genaueres...
#abd
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