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post 19 May 2006, 14:48
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4. Schein
****

Punkte: 350
seit: 13.01.2004

Zitat(Gizz @ 19 May 2006, 01:42)
wie kann so jemand oberfähnrich werden?

ein schelm, wer sich böses dabei denkt  shifty.gif
*




lustig die zwei vorgesetzten die dem dicken etwas über die hiba geholfen haben, standen bei uns neben der hiba und ham uns zusammengeschissen wie schlecht wir doch sind (um uns zu motivieren)....jaja so kanns enden mit der gleichberechtigung rolleyes.gif

Dieser Beitrag wurde von Maxe: 19 May 2006, 14:49 bearbeitet
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post 22 May 2006, 12:45

runderneuert
*********

Punkte: 3813
seit: 01.10.2003

Zitat(Perseus @ 22 May 2006, 07:55)
dass du auf Lebenszeit vom Dienst an der Waffe befreit bist und diesen Bescheid nicht anfechten kannst.



wenn ich mich recht entsinne, kann niemand anderer diesen bescheid anfechten, ich selber koennte doch aber wenn ich woellte, da ich ja durchaus meine gesinnung aendern kann,
kann mich aber auch irren, ist schliesslich ne ganze weile her wink.gif

Zitat(Cuju @ 22 May 2006, 09:52)
ich auch dazu:
da du 25 bist kannst du den antrag eh vergessen
*


ist m.e. quatsch, hab noch nirgens gelesen das man hoechstalter nicht ueberschreiten darf, um beim bund anzufangen. entscheidender sind da schon eher koerperliche faehigkeiten fuer spezielle kariereziele.
zudem gibt es ja auch genuegend zivile jobs, ob man da jedoch auch hauptmann wird kann man bezweifeln ^^

ps.: hab gerade nachgeschaut, im zivilen bereich gibt die BW ein hoechstalter von 35 jahren an (wohlgemerkt fuer die freiwilligen!)

pps.: damit es kein offtopic ist, mein link des tages: die bw als ziviler arbeitgeber tongue3.gif
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Perseus
post 22 May 2006, 12:55
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Zitat(gfx-shaman @ 22 May 2006, 12:45)
wenn ich mich recht entsinne, kann niemand anderer diesen bescheid anfechten, ich selber koennte doch aber wenn ich woellte, da ich ja durchaus meine gesinnung aendern kann,
kann mich aber auch irren, ist schliesslich ne ganze weile her wink.gif
*


Zitat(KDV Anerkennung @ Hervorhebung durch mich)
Sehr geehrter Herr ****,

auf Ihren Antrag vom *********, festzustellen, daß Sie zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe berechtigt sind, ergeht folgender Bescheid:

Sie sind berechtigt, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern.

Dieser Bescheid ist unanfechtbar

Mit freundlichen Grüßen
Kehm
Präsident



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Dieser Beitrag wurde von Perseus: 22 May 2006, 13:00 bearbeitet
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