"Ich weiß nicht, was Bären oder große Raubtiere in einem so dicht besiedelten Land wie Deutschland in freier Wildbahn verloren haben. Solche Tiere können nur in einem umzäunten sicheren Freigehege, einem Reservat oder im Zoo leben. Dies gebietet der Menschenschutz und der steht über der Tierliebe und dem Wunsch des Artenschutzes. Geht das nicht, muss das Tier getötet werden. Es ist leicht für Leute die mitten in der Stadt und weit weg vom Bären leben, das Risiko, die Gefahr, den Schaden, den betroffenen Eingeborenen in Bayern zu überlassen. Gilt Menschenleben nichts, nichts der Sachwert von Nutzvieh oder die Freizügigkeit des gefahrlosen Aufenthaltes in der Natur ?"
Wer es noch nicht mitbekommen hat, in Bayern rennt seit Tagen ein Bär, der zuerst in Tirol gesehen wurde und den man einfach nicht zur Strecke bringen kann, weil er immer flüchtet und sich geschickt versteckt, durch die Wälder und reißt nachts in Dörfern Schafe gleich im Dutzend.
Rechtsanwalt Rudolf Peter Bruno Riechwald hat geklagt, weil er sich in seinen Grundrechten verletzt sieht. Der Jurist vertritt die Auffassung, dass der Abschuss gegen sein Recht auf Erholung und Naturgenuss verstößt, das in der Bayerischen Verfassung verankert ist.
"Der Bürger hat danach das Recht, europarechtlich geschützte, seltene Wildtiere in freier Wildbahn zu beobachten", sagte Riechwald.
In der Verfassung sei auch verankert, dass Tiere als Lebewesen geachtet und geschützt werden müssten. Zudem hätte es wesentlich mildere Mittel gegeben, um eventuelle Gefahren abzuwenden, argumentiert Riechwald. "Die Klage musste eingereicht werden, weil Wiederholungsgefahr besteht, da andere Bären schon quasi bereitstehen zur Wanderschaft - möglicherweise wieder in das bayerische Oberland."
Wir vertreten in dem Prozess die Auffassung, dass die Klage unzulässig ist, weil es an einem individuellen schutzwürdigen Interesse des Klägers hinsichtlich der damals getroffenen Abschussgenehmigung mangelt", erläuterte der Sprecher der Bezirksregierung von Oberbayern, Heinrich Schuster. Es gebe in diesem Fall keine Popularklage, Voraussetzung sei eine persönliche Betroffenheit.
Das Fell soll ausgestopft und in einem Museum ausgestellt werden, bisher aber liegt "Brunos" Kadaver weiter in einer Tiefkühltruhe auf Eis - an einem geheim gehaltenen Ort.