der artikel ist ja sehr alt. Es ist jetzt glaube auch nicht mehr erlaubt private Kopien von Cds anzufertigen, das sollte seit kurzem auch illegal sein.
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T for Vendetta.
On his way to return to innocence.
"Man, was die uns erzählt hat, kam aus einem Buch, das muss einer geschrieben haben, der keine Ahnung von dem hatte, worüber er sich ausließ."
"Miles, hörst Du den Vogel da draußen? Das ist 'ne Spottdrossel. Sie hat keine eigene Stimme, sie macht nur die Stimmen der anderen nach und das willst du nicht. Wenn du dein eigener Herr sein willst, musst du deine eigene Stimme finden. Darum geht's. Sei also nur du selbst."
An Rezepten für Apfelkuchen mangelt es wahrhaftig nicht auf der Welt
Tenac auf der Suche nach seinem Meister ious D
look into my eyes and its easy to see one and one make two, two and one make three, it was destiny
der artikel ist ja sehr alt. Es ist jetzt glaube auch nicht mehr erlaubt private Kopien von Cds anzufertigen, das sollte seit kurzem auch illegal sein.
falsch.
Zitat(UrhG §53(1))
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.
das wurde jetzt jedoch erst kürzlich geändert .... neuerdings darfst du auch zu hause nur noch CDs sicherheitskopieren die keinen Kopierschutz haben
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Brot für die Welt .... .... aber die *Wurst* bleibt hier!
das wurde jetzt jedoch erst kürzlich geändert .... neuerdings darfst du auch zu hause nur noch CDs sicherheitskopieren die keinen Kopierschutz haben
kürzlich? Zum September 2003 schon, und das ist mir bewusst - Es ändert aber nichts an §53 abs1 UrhG, sondern schränkt diesen ein:
Zitat(UrhG @ §95a)
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden [...] (2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken.[...]
Es steht in Frage, welch Kopierschutz eine wirksame technische Maßnahme darstellt.
Dieser Beitrag wurde von Perseus: 24 May 2006, 16:25 bearbeitet