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>Bush und das deutsche Recht

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post 21 Jan 2004, 12:54
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Zitat

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.


© StGB §80

Wir der gute Mann jetzt eingekastelt, wenn er nach Deutschland auf Besuch kommt? :)


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

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Beiträge
Chris   Bush und das deutsche Recht   21 Jan 2004, 12:54
mcnesium   Besser wärs! :blink:   21 Jan 2004, 12:57
little-giant   die brd war nicht dran beteiligt. Schönen gruß...   21 Jan 2004, 13:21
Chris   Da steht ja auch: "an dem die Bundesrepublik ...   21 Jan 2004, 13:40
little-giant   seid da mal froh darüber, die amis jedenfalls wäre...   21 Jan 2004, 23:03
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