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Sinn dieses Forums
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post 21 Jan 2004, 12:54
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Zitat

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.


© StGB §80

Wir der gute Mann jetzt eingekastelt, wenn er nach Deutschland auf Besuch kommt? :)


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 21 Jan 2004, 12:57
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Punkte: 13758
seit: 27.05.2003

Besser wärs! blink.gif
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post 21 Jan 2004, 13:21
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Freidenker
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Punkte: 275
seit: 24.05.2003

die brd war nicht dran beteiligt. Schönen gruß!


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tragt eure silberhütchen!
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post 21 Jan 2004, 13:40
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Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Da steht ja auch: "an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll". Und soweit ich mich recht erinnere, war Mr. Bush ziemlich ungehalten darüber, dass von Deutschland keine Soldaten für den Einsatz kamen. Weiterhin war Deutschland sehr wohl an dem Krieg beteiligt, da sie z.B. Überflugsrechte garantierten. Im Nachhinein gab es sogar Lob von den USA, dass Deutschland trotzdem es keine Soldaten geschickt hatte, mehr für das "Gelingen" des Feldzuges beigetragen hat, als manch anderer Staat.

Und Gefahr gab es allemal, da ja laufend im Gespräch war, dass Mr. Hussein (oder Saddam, wie er liebevoll von den Medien(schlächtern) genannt wurde) Deutschland ganz einfach mit seinen Raketen angreifen könnte.
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post 21 Jan 2004, 18:55
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about:away
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Punkte: 3998
seit: 01.10.2003

Gesetze sind nur dazu da das Volk zu unterjochen, sobald du über dem Volk stehst gelten andere Gesetze... leider...


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„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1 Abs. 1



Selber denken statt fern sehen!
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post 21 Jan 2004, 22:33
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3. Schein
***

Punkte: 182
seit: 01.10.2003

Meine Vermutung: Der Artikel 26 bezieht sich nur auf Bewohner des Bundesgebietes. Das lässt auch der Absatz 2 des Artikels vermuten! Und Bush ist ja nun keiner von uns wacko.gif


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"Erzähle es mir, und ich vergesse. Zeige es mir, und ich erinnere mich. Lass es mich tun, und ich verstehe es." Konfuzius
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post 21 Jan 2004, 23:03
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Freidenker
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Punkte: 275
seit: 24.05.2003

seid da mal froh darüber, die amis jedenfalls wären froh, wenn bush deutscher wär, denn dann hätte er selbst mit 100% der stimmen nicht präses werden dürfen (ein beschissen konstruierter witz, ich weiss...)
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post 22 Jan 2004, 04:31
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Gesetze gelten grundsätzlich auf das Gebiet bezogen und nicht auf die Einwohner. Deswegen müssen sich Ausländer in Acht nehmen, wenn sie zu schnell fahren. Es gilt weiterhin der Grundsatz der Zustellbarkeit. D.h. man kann Gesetze brechen, soviele man will, solange es nicht möglich ist, die Vorladung zuzustellen, passiert einem auch nichts. Jetzt legt lediglich der Staat fest, welche Straftaten er verfolgen will, wenn sie im Ausland passieren:
Zitat
Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:
1.  Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80);
(§3 StGB)
D.h. es ist völlig egal wer einen Angriffskrieg vorbereitet, in den Deutschland hineingezogen werden könnten. Wenn er auf deutschem Boden geschnappt wird, kann er dafür verurteilt werden.
ProfilPM
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