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>Bush und das deutsche Recht

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post 21 Jan 2004, 12:54
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Straight Esh
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seit: 01.10.2003

Zitat

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.


© StGB §80

Wir der gute Mann jetzt eingekastelt, wenn er nach Deutschland auf Besuch kommt? :)


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

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post 22 Jan 2004, 04:31
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Gesetze gelten grundsätzlich auf das Gebiet bezogen und nicht auf die Einwohner. Deswegen müssen sich Ausländer in Acht nehmen, wenn sie zu schnell fahren. Es gilt weiterhin der Grundsatz der Zustellbarkeit. D.h. man kann Gesetze brechen, soviele man will, solange es nicht möglich ist, die Vorladung zuzustellen, passiert einem auch nichts. Jetzt legt lediglich der Staat fest, welche Straftaten er verfolgen will, wenn sie im Ausland passieren:
Zitat
Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:
1.  Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80);
(§3 StGB)
D.h. es ist völlig egal wer einen Angriffskrieg vorbereitet, in den Deutschland hineingezogen werden könnten. Wenn er auf deutschem Boden geschnappt wird, kann er dafür verurteilt werden.
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Beiträge
Chris   Bush und das deutsche Recht   21 Jan 2004, 12:54
mcnesium   Besser wärs! :blink:   21 Jan 2004, 12:57
little-giant   die brd war nicht dran beteiligt. Schönen gruß...   21 Jan 2004, 13:21
Chris   Da steht ja auch: "an dem die Bundesrepublik ...   21 Jan 2004, 13:40
little-giant   seid da mal froh darüber, die amis jedenfalls wäre...   21 Jan 2004, 23:03
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