Zitat(zazi @ 03 Jun 2006, 18:05)
nun ist es also öffentlich. dann wird es wohl nicht mehr lange bis der inf-fak die klagen ins haus flattern.
der image-schaden ist nun so oder so schon da. nun geht es wohl nur noch um schadensbegrenzung.
armes deutschland!
!-zazi

Es wird das selbe passieren, wie auch mit den WH2s. Man wird es einfach abschaffen. Dann wird es halt fortan keine Neukorrektur mehr geben, wenn vielleicht von studentischer Seite die Eingabe kommt, dass die Durchfallquote etwas hoch ist.
Ich weiss ja nicht, wie es aussieht, welche Regeln für die Korrektur einer Klausur gelten, ob dort ein gewisser Prozentsatz durchkommen muss, oder ob es ok ist, wenn keiner durchkommt.
Aber wenn man halt gleich damit rechnen muss, dass man eine Klage am Hals hat, wenn man etwas für die Studenten tut (siehe WH2-Sache, und jetzt eben auch mit der Nachkorrektur), wird es für andere Professoren und sicher auch für den Lehrstuhl sehr leicht fallen die nächsten Anträge abzulehnen. Bedeutet weniger Arbeit und weniger Stress.
Die große Frage ist halt, ob es sich bei der Erstkorrektur um einen Fehler gehandelt hat, oder um eine völlig reguläre Korrektur, in einer Klausur, in der die Studenten generell sehr stark durchfallen (zum Vergleich, in meinem Jahrgang 2000 haben von den Erstschreibern der Scheinklausur 17 von 400 Leuten bestanden).