Fortsetzung wegen des großen Erfolgs (Jeder kann mitmachen).
Es gibt jetzt die UNN 2, weil ich das Niveau noch weiter erhöhen will, und zwar so signifikant, dass ein neuer Markenname, in der Tradition des bisherigen Namens, notwendig wurde.
Willkommen also bei den UNN 2.
Ja, n-tv Vermischtes bringt breathtaking news am laufenden Band, die die Welt zu oft übersieht. Und Google News mit bestimmt Suchbegriffen als persönliche Google-Startseite ist die vielseitigste Quelle. Es gibt soviel Interessantes, lasst uns das Wissen der Menschheit ordnern, so dass es nur die besten verstehen und in BILD-Qualität.
Wissen gibt es heute genug und Nachrichten, was wir brauchen ist aber BILDung, sozusagen ein Masterplan für Gedanken, Uni ist woanders.
Nun wird es ernst: Nach rund einem Jahr Streit um den Ost-Ampelmann will Justitia heute eine Entscheidung fällen. Nach mehreren Gerichtsterminen, Zeugenvernehmung und etlichen Anwaltsschreiben bestehen kaum Zweifel, dass ein Urteil fällt. Erwartet wird es sehnlichst - vor allen Dingen vom Berliner Designer Markus Heckhausen. Seine Ampelmann GmbH profitiert davon, dass die Kultfigur zum beliebten Souvenir- und Designerartikel wurde. Heckhausen kämpft darum gegen den Sachsen Joachim Roßberg vor dem Leipziger Landgericht um mehr Markenrechte.
Nach Auffassung des Designers hat der Ingenieur aus Sachsen nicht alle auf ihn eingetragenen Markenrechte kontinuierlich genutzt. Darum strebt Heckhausen die Löschung von Roßbergs Rechten an. Dieser war zu DDR-Zeiten alleiniger Hersteller der Ampeln. Auch er vertreibt Produkte mit dem Ampelmann-Logo. Auch er hat beim Patentamt Markenrechte eingetragen. Im Vergleich zu Heckhausen sind das aber wenige.
Dennoch wehrt sich Roßberg vehement gegen eine Löschung der Rechte. In der Vergangenheit hat der Sachse immer wieder neue Argumente und aus seiner Sicht Beweise vorgelegt. Die wurden geprüft. Punkt für Punkt. "Das kennt man sonst aus Bauprozessen", erklärt der Vorsitzende Richter der zuständigen 5. Zivilkammer, Gerulf Mende. Sisyphusarbeit, die sich nach gescheiterten Vergleichsgesprächen nicht verhindern ließ.
Die Markenrechtssprechung in Deutschland und der EU verlangt deutliche Hinweise auf den Markeninhaber. Umsatz- und Absatzzahlen können Belege sein. Um die nachvollziehen zu können, haben die Leipziger Richter im April noch Zeugen vernommen. Nun scheint es, als hätten sie genug Fakten für ihr Urteil gesammelt.