da die familienversicherung gesetzlich einheitlich vorgeschrieben ist (wie ich zumindest glaube), müssten auch die freibeträge bei allen öffentlichen krankenkassen gleich sein. ich hab mal nachgeschaut und der freibetrag hat sich offensichtlich erhöht und dem bafög angepasst.
Zitat
Studierende sind bei ihren Eltern kostenfrei mitversichert und erhalten sämtliche AOK-Leistungen, wenn Ihr regelmäßiges Einkommen bis zu Ihrem 25. Geburtstag monatlich (im Kalenderjahr) den Betrag von 350,- Euro nicht übersteigt. Wird allerdings eine sogenannte geringfügige Beschäftigung ausgeübt, verschiebt sich die Einkommensgrenze auf monatlich 400,- Euro im Kalenderjahr. [...]
quelle:
AOK-Sachsen