Zitat(aeon @ 06 Aug 2009, 12:58)
Jeder der ein
Dienstsiegel hat, kann Dokumente beglaubigen. Das heisst auch rechtsverbindliche Kopien von Originalen erzeugen. Die gelten dann von einer Krankenkasse genauso, wie vom Einwohnermeldeamt oder vom Notar.

Ich weiß nicht, ob es BaWü oder Thüringen war, auf jeden Fall wollte ein Schulamt unbedingt eine Beglaubigung eines _richtigen_ Amtes. Stempel von KK/Pfarrer/Bank oder sonstetwas würden nicht akzeptiert, hieß es auf Nachfrage. Dass also alles überall gleichermaßen anerkannt wird, kann ich aus eigener Erfahrung somit nicht bestätigen.
edit: Das Schulamt liegt wohl mit dieser Forderung falsch. Danke an aeon für die Aufklärung.
Dieser Beitrag wurde von schimmi: 25 Aug 2009, 14:01 bearbeitet