Zitat(abadd0n @ 22 Jun 2006, 15:01)
Beglaubigen kann jede Körperschaft öffentlichen Rechts
afaik. Also vom Pastor bis zur Landesärztekammer...
#abd

jein...
Wer kann amtlich beglaubigen?
Amtlich beglaubigen kann in der Bundesrepublik Deutschland jede öffentliche Stelle, die ein
Dienstsiegel führt. Dies sind z.B.:
o Stadtverwaltung (Meldestellen, Ortsämter)
o Gerichte
o Notare
... erfahrungsgemäß ein bisweilen expensives unterfangen ...
für innerhalb der TU gibt's noch das
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/verwal..._beglaubigungen32er- der in der letzten zeit fast fünfzig euro für beglaubigte kopien ausgegeben hat -maul
Dieser Beitrag wurde von 32er-maul: 22 Jun 2006, 15:16 bearbeitet