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2. Studiengangwechsel

begründung für das bafoeg-amt
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post 03 Jul 2006, 13:54

Exmatrikulator
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Zitat(mondkuchen @ 27 Jun 2006, 17:28)
nur so zur info: ich habe mich beim bafoeg-amt erkundigt und die haben gesagt, dass es durchaus eine möglichkeit gibt, weiterhin bafoeg zu erhalten, jedoch muss ich dazu eben das begründungsschreiben ausfüllen.

Zitat(loco @ 27 Jun 2006, 15:45)
ein wechsel ist im normalfall bis max. zum 3. uni(!)semester problemlos möglich, danach musst du driftige gründe angeben

Zitat
das einzige was ich wollte, waren tipps zu dem formular und keine lebensberatung.

wer nicht will der hat schon tongue3.gif

Zitat(Quickley @ 27 Jun 2006, 17:37)
Die Stellen da in Dresden ganz schön auf stur.

falsch, die ersparen sich einfach sinnloses hin und her geschicke von anträgen, denn nicht das studentenwerk bewilligt deinen antrag, sondern wohl eher das bundesverwaltungsamt.. das studentenwerk ist quasi nur sachbearbeiter und langer arm des bva..

das sollte ne anmerkung für die sein, die sich immer über das studiwerk aufregen, was sie denn immer für eine existenzvernichtende politik betreiben..

@che.. das wäre allerdings mal interessant, kenne es ehrlich gesagt auch nur vom hören sagen, mit dem 8. sem und diesen textabschnitt über die immatrikulation, nichts aber über die exmatrikulation..
irgend ein paragraphen-dreher einen absatz parat? shifty.gif


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post 03 Jul 2006, 14:02
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Zitat(che @ 27 Jun 2006, 17:36)
ich weiß das nicht hier her gehört, aber in welchem Ansatz des Hochschulgesetzes steht das? Wurde mir zwar auch schon erzählt aber ich habs nicht gefunden. Da steht nur das du, wenn du 8 Semester ohne Vordipl studiert hast, dir die Immatrikulation für einen neuen Studiengang verwährt wird. Mehr nicht, bei Exmatrikulationsgründen steht so was auch nicht.
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Find ich aber auch richtig. Wer studiert denn bitteschön 8 Semester lang und hat noch nicht mal das Vordiplom?? Nach 8 Semestern schließe ich das Studium schon ab.


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post 03 Jul 2006, 14:18
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So direkt steht das ja offensichtlich nicht drin, wenn da aber drin steht, dass du nach 8 semestern ohne Vordiplom den Studiengang nicht (nochmal) wechseln kannst, dann ergibt sich das fast. In den meisten Studienordnungen der Studiengänge stht soetwas drin, dass man bis zum 6./8. Semester sein Vordiplom haben muss, sonst wirst du von deiner Fakultät geext, nimmt man das zusammen ergibt da schon einen Begrenzung. Also die Regel bis zum wievielten Semester man sein Vordiplom haben muss, legt afaik jede Fakultät selbst fest.


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post 03 Jul 2006, 15:11
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3. Schein
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Zitat
falsch, die ersparen sich einfach sinnloses hin und her geschicke von anträgen, denn nicht das studentenwerk bewilligt deinen antrag, sondern wohl eher das bundesverwaltungsamt.. das studentenwerk ist quasi nur sachbearbeiter und langer arm des bva..


Die Entscheidung über die Bewilligung treffen ganz genau zwei Personen aus dem ansässigem Studentenwerk. Einmal der Abteilungsleiter und dann noch eine person, die auch eine leitende Rolle besetzt im StuWe. Ob das nun stimmt weiß ich nicht genau, aber so wurde mir das vom Abteilungsleider mitgeteilt. Also geht der Antrag nicht erst zum bundesverwaltungsamt. noexpression.gif

Gruß

Quickley
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post 03 Jul 2006, 18:49

Exmatrikulator
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dann wird eben die ordnungsgemäße vergabe überwacht rolleyes.gif
bva zuständigkeiten
nun stell dir mal vor, das wäre nicht so und jedes studiwerk entscheidet nach eigenem ermessen, wer was bekommt und wer nicht noexpression.gif
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