Liebe Sächsinnen und Sachsen - wir, junge Menschen die machen statt labern, beabsichtigen schnellstens einen Verein zur Gründung der Freien Republik Königreich Sachsen zu gründen ! Folgen wir dem Beispiel einiger ehemaliger Sowjetrepubliken wie Estland und Lettland oder Teilen Jugoslawiens wie Kroatien ! Machen wir uns frei von den Zwängen einer untergehenden Nation, in der kiffende Frauen mit Geistermusik davon leben Kinder in die Welt zu setzen, der sogenannten rechtsstaaatlichen Bundesrepublik, in der soziale Angst, Perspektivlosigkeit und trotz all des Hinundhergeschiebes Kinderfeindlichkeit an erster Stelle stehen ! Wir wollten 1989 unsere Freiheit, aber keine Anektierung an ein bankrottes System! WIR in SACHSEN - WIR sind die ELITE Deutschlands, wir können auch ohne ein überholtes, vulgäres System ein glückliches Leben führen und unseren Kindern eine glückliche Zukunft bauen! Nutzen Sie dieses Forum- es ist die Chance für ein freies, glückliches SACHSEN, Von Leipzig/Halle bis zu den Toren Bautzens ! (Niederschlesien gehört nicht zu Sachsen, aber auf gute Nachbarschaft.)
...dem Steuersystem aus dem Wahlprogramm der FDP...
ja klar! bestimmt! mensch die FDP! was die für tolle Vorschläge hat!
also anstatt irgendwas von der FDP zu übernehmen, wär ich eher dafür mal eine liberale Partei zu gründen... sowas gibts nämlich nicht mehr in Deutschland... ;) :lach:
Zitat(Chino)
Was ist den bitte an dem Steuersystem der FDP anders als an anderen, ausser dass es gelogen ist?
ehm... auch das ist nicht anders als bei den anderen Parteien...
ich freu mich schon auf die Wahl, wenn die ganzen idiotischen Deutschen wieder zur Urne laufen, und die CDU wählen, weil ja früher alles besser war, und 16 Jahre Mißwirtschaft schon längst vergessen sind... *freu*
wir sollten eine NEIN Partei gründen... was meint ihr wie viele Menschen heute ein NEIN auf dem Wahlzettel ankreuzen würden?
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„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1 Abs. 1