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nach WH2 nich automatisch exmatrikuliert
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 08 Jul 2006, 13:01
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Vordiplom     
Punkte: 624
seit: 30.10.2003
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Ich weiß ich bin hier nicht an der richtige adresse, aber es ist WE und mir brennt grad das Problem auf der Zunge. Ich hatte im Winter meine wh2 versaut und habe somit doch keinen prüfungsanspruch mehr in meinem studiengang, ergo sollte ich automatisch exmatrikuliert sein. Selbst die tante im amt meinte das dem so ist und das jetzige semester dann ja nicht zählt. mein problem ist, da ich im winter meinen beitrag überwiesen hatte bevor ich mein prüfungsergebniss bekam, hatte ich halt auch gleich meinen 8.Semesterausweis bekommen ... aber wie gesagt, noch BEVOR ich mein ergebniss wußte. Jetzt sagt das immaamt das ich mich "zuletzt" im 8. fachsemester befand blabla angeleht usw. Aber ich habe keinen anspruch mehr auf das 8. semester unnd schockierenderweise hab ich jetz noch, entgegen der aussage vom amt, auf der tu page "Exmatrikulationen von Amts wegen werden i.d.R. erst dann durchgeführt, wenn das Immatrikulations- bzw. Akad. Auslandsamt eine Mitteilung vom zuständigen Prüfungsamt über o.g. Sachverhalt erhält. Rückwirkende Exmatrikulationen werden nicht durchgeführt, es sei denn, der Student hat sich zum neuen Semester nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet. In diesem Fall wird die Exmatrikulation rückwirkend zum Ende des vorhergehenden Semesters ausgelöst." gelesen ... jemand das gleiche problem?
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Antworten(1 - 14)
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 08 Jul 2006, 13:52
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Ivan         
Punkte: 3352
seit: 01.04.2006
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Frage: Wo ist da dein Problem?
Steht doch alles eindeutig da? Wirst halt dieses Semester geext und bist nächstes Semester also kein Mitglied der Uni mehr.
Man kann sich aber auch nach dem man erfahren hat das man eine Prüfung nicht bestanden hat, rückwirkend das Geld zurückgeben lassen und ist dann auch rückwirkend geext, aber wer macht das schon??? Der Studentenausweis beitet ja extreme Vergünstigungen.
Dieser Beitrag wurde von No Name: 08 Jul 2006, 13:58 bearbeitet
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T for Vendetta.
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 08 Jul 2006, 14:19
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Drehrumbum der Runde        
Punkte: 1995
seit: 07.03.2006
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http://tu-dresden.de/studium/organisation/...kulation/qiszulZitat Verwiesen werden soll hier insbesondere auf § 15 Abs. 1 Nr. 9 SächsHG, wonach Bewerbern die Immatrikulation zu versagen ist, wenn sie in einem oder in mehreren Studiengängen bereits acht Semester studiert haben, ohne eine Zwischenprüfung bestanden zu haben. Dabei muss in Mehrfachstudiengängen (z.B. Magister) in allen Fächern die Zwischenprüfung absolviert worden sein. das IST ein problem... wenn das rückerstatten geht, wie timmey sagt, dann tu das und dann haste ja nur 7 sems studiert und darfst nochmal... €€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€ http://www.studentenwerk-dresden.de/wirueb..._beitraege.htmlZitat § 4 Erlass, Rückerstattung
(1) Der Beitrag kann nicht erlassen, ermäßigt oder gestundet werden. Ein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Beitrages im Falle der Exmatrikulation oder der Rücknahme der Immatrikulation vor Ende des Semesters besteht nicht.
(2) Studierenden, die sich nach Immatrikulation oder Rückmeldung, aber vor Beginn eines Semesters (nicht des Vorlesungsbeginns) exmatrikulieren beziehungsweise die innerhalb jeweils an den Hochschulen geltender Fristen vom Studienplatz zurücktreten, und beurlaubten Studierenden kann auf Antrag der für dieses Semester entrichtete Beitrag zurückerstattet werden.
Der Antrag muss schriftlich spätestens am letzten Werktag (außer Samstag) vor Beginn der Vorlesungszeit bei Rücktritt vom Studienplatz innerhalb der Rücktrittsfrist beim Studentenwerk Dresden eingegangen sein.
(3) Studierenden, die durch Nachrücken in einem Zulassungsverfahren einen Studienplatz an einer nicht in § 1 genannten Hochschule erhalten und deshalb dort einen Studentenwerksbeitrag zu entrichten haben, wird der dem Studentenwerk Dresden zukommende Beitrag für das begonnene Semester zurückerstattet, wenn ein entsprechender schriftlicher Antrag innerhalb der auf dem Zulassungsbescheid der anderen Hochschule angegebenen Immatrikulationsfirst dem Studentenwerk Dresden zugegangen ist.
Hierbei sind der Zulassungsbescheid (Fotokopie) sowie ein Nachweis der Exmatrikulation von einer Hochschule laut § 1 zu übersenden. Eine Rückerstattung erfolgt jedoch nicht mehr, wenn die Exmatrikulation nach Ablauf der sechsten Kalenderwoche der Vorlesungszeit erfolgt ist.
das sieht ja eher schlecht aus Dieser Beitrag wurde von drölf: 08 Jul 2006, 14:25 bearbeitet
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 05 Feb 2007, 01:46
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3. Schein   
Punkte: 291
seit: 10.08.2006
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HALLO!!!!!!! Also ein Freund von mir befand sich im 9. Semester ohne komplette ZP bzw. Vordiplom. Er durfte an der TU nicht wechseln, obwohl er beim Lehramt nur die Schulart und nicht mal seine Fächer wechseln wollte.
Was No name also sagt, stimmt für die TUD definitiv nicht. Du musst dann alle deine Semester aus deinem Studiengang bzw. -gänge addieren und wenn du auf 8. Semester ohne komplette ZP kommst darfst du definitiv nicht mehr wechseln. Es gibt allerdings auch Sonderregelungen des Immaamtes.
Für Sachsen gilt also: keine erneute Immatrikulation bzw. droht nach 8. Semestern ohne komplette ZP eine Exmatrikulation. Ein Student kann exmatrikuliert werden, wenn Gründe vorliegen, die nicht zur Immatrikulation geführt hätten. D.h. theoretisch kann man im 9. Semester ohne komplette Zp/VD geext werden. Das sagt zumindest die Vorsitzende des Immaamtes. Jeder Studiengang praktiziert das allerdings speziell und legt diese Regel mehr oder weniger scharf aus. Laut Immaamt ist eine Immatrikulation auch ein Studienfachwechsel und Sachsen hat ein strenges Hochschulgesetz. Der Traum vom ewigem Studium gibts nur an Unis mit Studiengebühren.
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 28 Mar 2007, 16:10
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Neuling
Punkte: 9
seit: 05.02.2006
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Hallo.
Ich befinde mich in der selben Situation wie sich Stefan befand. Nur habe ich im 5. Semester die 2. WH nicht bestanden. den Ausweis fürs 6. Semester hab ich schon. Im Winter möchte ich dann in einen anderen Studiengang in ein höheres Semester einsteigen (Der Einstieg ist nur im Wintersemester möglich). Mein Problem: Ich wohne im Studentenwohnheim und habe einen Job an der Uni angeboten bekommen (den ich auch gerne noch übern Sommer machen möchte). Wenn die das erst nach einem halben Jahr "merken", und mich dann exmatrikulieren, dann wär das wirklich gut für mich. Sollte mich die TU aber im laufenden Semester exmatrikulieren, was ist dann mit dem Wohnheimsplatz? Ich habe keine Lust deswegen auszuziehen, weil ich im Winter wieder Student bin. Das die rückwirkende Exmatrikulation nicht möglich ist, da dachte ich irgendwie, das die Unterlagen die ich für das lfd. Semester habe gültig bleiben und ich dann halt einfach zum Ende des Semesters exmatrikuliert werde. Kann das stimmen?
Dieser Beitrag wurde von msw: 28 Mar 2007, 16:11 bearbeitet
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 28 Mar 2007, 16:47
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2. Schein  
Punkte: 56
seit: 31.05.2006
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Zitat(cantrella @ 28 Mar 2007, 16:22) man wird immer erst zum ende eines semesters exmatrikuliert .. also wirst du wohl bald einen brief bekommen in dem steht dass du zum Oktober 07 exmatrikuliert wirst. Brauchste dir also keine Sorgen machen   woher willst du das wissen? wenn man z.b. sein Vordiplom entgültig nicht bestanden hat, kann man durchaus eher exmatrikuliert werden. ende Juni war das damals bei mir. im sächs. hochschulgesetz steht zwar zur Exmatrikulation keine frist aber definitiv auch nicht , dass das erst zum Ende des Semesters geschieht http://www.fsr-verkehr.de/download/SaechsHG.pdfalso "merken" werden sie deinen verlorenen Prüfungsanspruch in jedem Fall, bei mir kam der Brief im April, Exmatrikulationstermin war dann der 30. 6. das Studentenwerk wird das nicht mitbekommen, d.h. deinen Wohnheimplatz wirst Du behalten. wie es mit dem Job an der Uni ist, keine Ahnung Dieser Beitrag wurde von phanthom: 28 Mar 2007, 16:58 bearbeitet
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 28 Mar 2007, 17:03
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Sowohl für das StuWe als auch für den Job an der Uni braucht man einen gültigen Semesterbescheinigung. Da du die schon bekommen hast, kannst du die auch vorlegen. Zählt auch für's Kindergeld. Etc. pp.
Fragt sich natürlich nur, wo du den Job an der Uni hast, vielleicht kommen die ja auf die Idee bei den Immatrikulationsdaten nachzugucken.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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