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> nach WH2 nich automatisch exmatrikuliert

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post 08 Jul 2006, 13:01
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Vordiplom
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Punkte: 624
seit: 30.10.2003

Ich weiß ich bin hier nicht an der richtige adresse, aber es ist WE und mir brennt grad das Problem auf der Zunge. Ich hatte im Winter meine wh2 versaut und habe somit doch keinen prüfungsanspruch mehr in meinem studiengang, ergo sollte ich automatisch exmatrikuliert sein. Selbst die tante im amt meinte das dem so ist und das jetzige semester dann ja nicht zählt. mein problem ist, da ich im winter meinen beitrag überwiesen hatte bevor ich mein prüfungsergebniss bekam, hatte ich halt auch gleich meinen 8.Semesterausweis bekommen ... aber wie gesagt, noch BEVOR ich mein ergebniss wußte. Jetzt sagt das immaamt das ich mich "zuletzt" im 8. fachsemester befand blabla angeleht usw.
Aber ich habe keinen anspruch mehr auf das 8. semester unnd schockierenderweise hab ich jetz noch, entgegen der aussage vom amt, auf der tu page "Exmatrikulationen von Amts wegen werden i.d.R. erst dann durchgeführt, wenn das Immatrikulations- bzw. Akad. Auslandsamt eine Mitteilung vom zuständigen Prüfungsamt über o.g. Sachverhalt erhält. Rückwirkende Exmatrikulationen werden nicht durchgeführt, es sei denn, der Student hat sich zum neuen Semester nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet. In diesem Fall wird die Exmatrikulation rückwirkend zum Ende des vorhergehenden Semesters ausgelöst." gelesen ...
jemand das gleiche problem?


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post 05 Feb 2007, 01:46

3. Schein
***

Punkte: 291
seit: 10.08.2006

HALLO!!!!!!!
Also ein Freund von mir befand sich im 9. Semester ohne komplette ZP bzw. Vordiplom.
Er durfte an der TU nicht wechseln, obwohl er beim Lehramt nur die Schulart und nicht mal seine Fächer wechseln wollte.

Was No name also sagt, stimmt für die TUD definitiv nicht. Du musst dann alle deine Semester aus deinem Studiengang bzw. -gänge addieren und wenn du auf 8. Semester ohne komplette ZP kommst darfst du definitiv nicht mehr wechseln. Es gibt allerdings auch Sonderregelungen des Immaamtes.

Für Sachsen gilt also: keine erneute Immatrikulation bzw. droht nach 8. Semestern ohne komplette ZP eine Exmatrikulation. Ein Student kann exmatrikuliert werden, wenn Gründe vorliegen, die nicht zur Immatrikulation geführt hätten. D.h. theoretisch kann man im 9. Semester ohne komplette Zp/VD geext werden. Das sagt zumindest die Vorsitzende des Immaamtes. Jeder Studiengang praktiziert das allerdings speziell und legt diese Regel mehr oder weniger scharf aus. Laut Immaamt ist eine Immatrikulation auch ein Studienfachwechsel und Sachsen hat ein strenges Hochschulgesetz. Der Traum vom ewigem Studium gibts nur an Unis mit Studiengebühren.

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YaYstefan   nach WH2 nich automatisch exmatrikuliert   08 Jul 2006, 13:01
YaYstefan   lesen... das problem ist §15 Abs. 1 Nr 9   08 Jul 2006, 14:02
ellipirelli1980   HALLO!!!!!!! Also ein ...   05 Feb 2007, 01:46
Pusteblumenkohl   Du darfst auf jeden Fall in ein höherers Fachsemes...   05 Feb 2007, 03:39
cantrella   man wird immer erst zum ende eines semesters exmat...   28 Mar 2007, 16:22
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