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> nach WH2 nich automatisch exmatrikuliert

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post 08 Jul 2006, 13:01
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Vordiplom
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Punkte: 624
seit: 30.10.2003

Ich weiß ich bin hier nicht an der richtige adresse, aber es ist WE und mir brennt grad das Problem auf der Zunge. Ich hatte im Winter meine wh2 versaut und habe somit doch keinen prüfungsanspruch mehr in meinem studiengang, ergo sollte ich automatisch exmatrikuliert sein. Selbst die tante im amt meinte das dem so ist und das jetzige semester dann ja nicht zählt. mein problem ist, da ich im winter meinen beitrag überwiesen hatte bevor ich mein prüfungsergebniss bekam, hatte ich halt auch gleich meinen 8.Semesterausweis bekommen ... aber wie gesagt, noch BEVOR ich mein ergebniss wußte. Jetzt sagt das immaamt das ich mich "zuletzt" im 8. fachsemester befand blabla angeleht usw.
Aber ich habe keinen anspruch mehr auf das 8. semester unnd schockierenderweise hab ich jetz noch, entgegen der aussage vom amt, auf der tu page "Exmatrikulationen von Amts wegen werden i.d.R. erst dann durchgeführt, wenn das Immatrikulations- bzw. Akad. Auslandsamt eine Mitteilung vom zuständigen Prüfungsamt über o.g. Sachverhalt erhält. Rückwirkende Exmatrikulationen werden nicht durchgeführt, es sei denn, der Student hat sich zum neuen Semester nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet. In diesem Fall wird die Exmatrikulation rückwirkend zum Ende des vorhergehenden Semesters ausgelöst." gelesen ...
jemand das gleiche problem?


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post 05 Feb 2007, 03:39
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Propagandapanda
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Punkte: 3074
seit: 17.11.2004

Du darfst auf jeden Fall in ein höherers Fachsemester wechseln.
Was bei deinem Freund vielleicht nicht möglich war, wegen nicht bestandener Zwischenprüfung, dazu weiss er bestimmt mehr. Kannst d dich dazu mal informieren, würde mich interessieren.

Auf alle Fälle ist ein Studiengangswechsel in das erste Fachsemester mit einer Neuimmatrikulation gleichzusetzen. (hab ich mir schriftlich vom Imma-Amt geben lassen)

Von daher kannst du nur noch in höhere Fachsemester als das 1. wechseln.
Dazu musst du jedoch logischerweise Teilleistungen vorweisen können.
Rechtlich gesehen ist dieser Wechsel jedoch Grauzone.


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myrmikonos was here
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YaYstefan   nach WH2 nich automatisch exmatrikuliert   08 Jul 2006, 13:01
YaYstefan   lesen... das problem ist §15 Abs. 1 Nr 9   08 Jul 2006, 14:02
ellipirelli1980   HALLO!!!!!!! Also ein ...   05 Feb 2007, 01:46
Pusteblumenkohl   Du darfst auf jeden Fall in ein höherers Fachsemes...   05 Feb 2007, 03:39
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