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> Rückmeldung zum Wintersemester 06/07

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post 18 Jul 2006, 09:27
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*blinzel*
*********

Punkte: 5141
seit: 26.03.2004

Die Rückmeldefrist begann bereits am 16. Juni und endet am 03. August 2006.

Für Direktstudenten beträgt der Beitrag:

137,60 €
(Studentenschaftsbeitrag wurde um 1.60 Euro angehoben)

weitere Informationen:
http://tu-dresden.de/studium/organisation/rueckmeldung
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post 03 Aug 2006, 10:40

4. Schein
****

Punkte: 370
seit: 18.01.2004

es gibt zu den verspätungsgebühren in jena ein ganz frisches urteil. die richter sagen, dass das totaler quatsch ist und durch keine ordnung, gesetz oder anderes gedeckt ist. dank unseres föderalen systems gilt das zwar nicht in sachsen, aber hier würden die richter genauso entscheiden.
also sie dürfen es nicht.

und nochmal zur rückerstattung des semesterticket. das ticket ist so preiswert, weil alle zahlen, ansonsten könnten wir das nicht so anbieten. du musst es nicht bezahlen, wenn du im urlaubssemester bist, du kannst es dir zurückerstatten lassen, wenn du ein praktikum oder eine diplomarbeit außerhalb des gültigkeitsbereiches macht, aber nur für die zeit dessen. wenn das also nur 4 monate ist, bekommst du das anteilig zurück. wenn du schwerbehindert bist und so eine marke hast, dann bekommst du es auch zurück.
ansonsten pech gehabt. oder einfach mal das auto stehen lassen. oder mal nach bad schandau wandern fahren. oder nachts in die neustadt. oder oder oder, alles klar?

regt euch lieber mal über das studiwerk auf. da bezahlt man einen haufen geld und bekommt nichts dafür. und das essen ist einfach schrottig. und spätestens in ein oder zwei semester wird das bestimmt wieder um mehrere euro hochgehen, dagegen ist der stura mit den beiträgen auf normalem nivaeu für dresden. und deutschland weit ganz niedrig. in leipzig bezahlen sie doppelt so viel für den stura.

Dieser Beitrag wurde von ulli: 03 Aug 2006, 10:46 bearbeitet
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post 03 Aug 2006, 11:32

3. Schein
***

Punkte: 177
seit: 07.04.2005

Zitat(ulli @ 03 Aug 2006, 10:40)
es gibt zu den verspätungsgebühren in jena ein ganz frisches urteil. die richter sagen, dass das totaler quatsch ist und durch keine ordnung, gesetz oder anderes gedeckt ist. dank unseres föderalen systems gilt das zwar nicht in sachsen, aber hier würden die richter genauso entscheiden.
also sie dürfen es nicht.

und nochmal zur rückerstattung des semesterticket. das ticket ist so preiswert, weil alle zahlen, ansonsten könnten wir das nicht so anbieten. du musst es nicht bezahlen, wenn du im urlaubssemester bist, du kannst es dir zurückerstatten lassen, wenn du ein praktikum oder eine diplomarbeit außerhalb des gültigkeitsbereiches macht, aber nur für die zeit dessen. wenn das also nur 4 monate ist, bekommst du das anteilig zurück. wenn du schwerbehindert bist und so eine marke hast, dann bekommst du es auch zurück.
ansonsten pech gehabt. oder einfach mal das auto stehen lassen. oder mal nach bad schandau wandern fahren. oder nachts in die neustadt. oder oder oder, alles klar?

regt euch lieber mal über das studiwerk auf. da bezahlt man einen haufen geld und bekommt nichts dafür. und das essen ist einfach schrottig. und spätestens in ein oder zwei semester wird das bestimmt wieder um mehrere euro hochgehen, dagegen ist der stura mit den beiträgen auf normalem nivaeu für dresden. und deutschland weit ganz niedrig. in leipzig bezahlen sie doppelt so viel für den stura.
*


Wo muss man dahin, wenn man sich das Semesterticket zurückerstatten lassen will, und wie beweist man, dass man Praktkum in einer anderen Stadt macht? Wann muss man das machen, bestimmt vorher, oder??
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