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Rundfunkgebühren für Internet-PCs 17,03 Euro pro Monat ab 1.1.07
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 17 Oct 2006, 22:07
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2. Schein  
Punkte: 55
seit: 03.11.2005
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Zitat "Sehr geehrte Herren Ministerpräsidenten,
in der anstehenden Ministerpräsidentenkonferenz beraten Sie unter anderem die noch offenen Fragen hinsichtlich des Moratoriums für neuartige Rundfunkempfangsgeräte.
Wir haben in der Vergangenheit, neben zahlreichen anderen Verbänden, Organisationen und Personen, unseren Protest gegen die Beendigung des Moratoriums zum Ausdruck gebracht.
Aufgrund der nachfolgenden Argumente, wobei wir hier nur die Wesentlichsten aufgelistet haben, fordern wir Sie erneut auf, das Moratorium zu verlängern:
* Ca. 2,5 Mio. kleinst- und mittelständische Unternehmer sowie ca. 800.000 Freiberufler würden ab dem 01.01.2007 erstmalig Rundfunkgebührenpflichtig. Die betroffenen Unternehmer unterliegen dann Mehrfachbelastungen, da sie als Privatpersonen und für jeden Unternehmensstandort Rundfunkgebühren zu entrichten hätten. Von einer Entlastung aufgrund der Zweitgeräteregelung kann unter diesen Gesichtspunkten nicht gesprochen werden.
* Aufgrund der Rechtslage ist es Unternehmern unmöglich auf die Nutzung eines PCs zu verzichten, da Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsmeldungen via Internet zu erfolgen haben. Auch andere Berufsgruppen, wie z.B. Ärzte oder Landwirte können wegen der Gesetzgebung nicht auf die Nutzung neuartiger Empfangsgeräte verzichten. Dies stellt einen fundamentalen Eingriff in die Entscheidungsfreiheit dar. Betroffen sind in diesem Fall auch alle Personen, die sich bewusst über andere als die öffentlich-rechtlichen Medien informieren.
* Die Gebühr auf neuartige Empfangsgeräte lässt die technischen Einschränkungen vollkommen außer Acht: weder die Internetverbindungen noch die Systemvorrausetzungen der Geräte lassen flächendeckende Abrufbarkeit im Sinne des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu. Diese technischen Unterschiede führen in der Folge zu einer Ungleichbehandlung der PC-Nutzer.
* Jeder öffentlich-rechtlichen Gebühr liegt das Prinzip zugrunde, dass mit ihr (wenn auch unter Umständen pauschaliert) eine tatsächliche Nutzung abgegolten wird. Dieses Prinzip wird hier durchbrochen, weil die gebührenpflichtige Nutzung eines PC keineswegs einfach unterstellt werden kann.
* Das Internet ist eine selbständige Infrastruktur. Die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanbieter sind für die Aufrechterhaltung des Selbigen nicht nötig. Das Internet gehört jedem, der sich - ob als Anbieter oder User - einbringt. Somit fehlt jeder Besitzanspruch und damit auch die Legitimation, eine Gebühr auf internetfähige Geräte zu erheben. Dies ist vor allem der Fall, weil der Client nicht zwangsläufig auf einen bestimmten Server zugreift.
* PCs sind Gebrauchs- und Alltagskommunikationsgeräte. Sie sind im Gegensatz zu Radio und Fernsehen Aktivmedien.
* Trotz des enormen Anstieges der Haushalte, in denen ein PC vorhanden ist, ist die Zahl der Haushalte mit Fernseh- und Radiogeräten nachweislich nicht zurückgegangen. Es liegt also keine Gebührenaufkommensminderung vor, da neuartige Geräte die Klassischen nicht ersetzen.
* Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland würden nach Beendigung des Moratoriums für einen weltweit kostenfreien Empfang der Rundfunkprogramme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands über das Internet bezahlen. Dies sehen wir als eine grobe Ungleichbehandlung ins besondere gegenüber den Mitbürgern in der EU an.
* Es besteht ein erheblicher Zweifel, ob das Internetangebot der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten dem Grundversorgungsauftrag entspricht und somit überhaupt durch Gebühren finanziert werden darf. Diese Bedenken hat auch die EU-Kommission geäußert.
In den vergangen Wochen wurde seitens Ihrer Häuser mehrfach darauf verwiesen, die Verlängerung des Moratoriums sei in der Kürze der Zeit nicht mehr durchführbar. Wir erachten diese Aussage als unrichtig, da es sich lediglich um die Änderung einer einzigen Zahl im Rundfunkgebührenstaatsvertrag handelt. Alle Landesparlamente haben vor Ende des Jahres noch mindestens zwei Plenarsitzungen. Eine Änderung dieser einen Zahl ist daher aus unserer Sicht durchaus möglich.
Die Menschen, Ihre Wähler, werden Ihre Entscheidung in dieser Frage nicht vergessen.
CDU-Mitglieder gegen Einführung von Rundfunkgebühren auf neuartige Rundfunkempfangsgeräte"
spiegeles passiert wieder was...
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