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> Rundfunkgebühren für Internet-PCs 17,03 Euro pro Monat ab 1.1.07

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post 20 Jul 2006, 11:58
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Da es eine politische Entscheidung ist passt es hier am besten rein.

Rundfunkgebühren für Internet-PCs
17,03 Euro pro Monat ab 1.1.07

Der von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossene 8. Rundfunkstaatsvertrag sieht eine Ausweitung der Rundfunkgebührenpflicht für „neuartige Geräte“ vor. Dies sind in erster Linie Internet-PCs, Notebooks und internetfähige Handys.

HB BERLIN. Für sie fallen künftig jährlich 204,36 pro Jahr (17,03 Euro pro Monat) an, weil sie gebührenrechtlich wie Fernsehgeräte behandelt werden. Die Meldepflicht für diese Geräte bei der Gebühreneinzugsstelle (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten besteht bereits. Nach einem bereits verlängerten Moratorium soll die Zahlungspflicht am 1. Januar 2007 einsetzen. Gegen den Gebührenplan wurde von einer Vereinigung eine Verfassungsklage in Karlsruhe eingereicht.
[...]
Quelle und ganzer Artikel: http://www.handelsblatt.com/news/Default.a...t=ft&_b=1110037


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post 07 Nov 2007, 14:08
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Herr Dachs
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ja und die privaten sender bringen berichte in denen erklärt wird wie man "gez-fahnder" gezielt austrickst...

aber nun mal butter bei die fische:

fangen wir an mit dem rundfunkgebührenstaatsvertrag

Rundfunkempfangsgeräte

Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des RGebStV sind alle Geräte, die "zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind." (§1(1)). Auch Geräte, die vorrangig für andere Zwecke genutzt werden (Computer, Mobiltelefone, Abspielgeräte für Produkt- oder Lehrvideos), zählen als anmelde- und gebührenpflichtige Empfangsgeräte, wenn sie über ein Empfangsteil (Tuner) verfügen.

Zu den anmeldepflichtigen Empfangsgeräten zählen auch nicht in Betrieb befindliche Geräte - allein das "zum Empfang bereit halten" eines entsprechenden Gerätes verpflichtet somit zur Anmeldung bzw. Zahlung der Rundfunkgebühren. Dies gilt auch für solche Geräte, die mit geringem Aufwand empfangsbereit gemacht werden können. Als solcher geringe Aufwand wurden in Gerichtsurteilen unter anderem das Anschließen an geeignete Antennenanlagen betrachtet und auch kleine Reparaturen defekter Geräte.

Die Definition des Empfangsgeräts umfasst auch neuartige Rundfunkgeräte, die nur über das Internet Rundfunkprogramme als Stream empfangen können. Die Gebührenpflicht hierfür war allerdings bis Ende 2006 ausgesetzt. Für diese wurde aber die Zweitgerätebefreiung(s.u.) auch auf den gewerblichen Bereich erweitert, so dass sie keine zusätzlichen Rundfunkgebühren auslösen, wenn sie zusätzlich zu "herkömmlichen" Geräten bereit gehalten werden.

Rundfunkteilnehmer

Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit hält. Beim Empfangsgerät im Kraftfahrzeug gilt derjenige als Teilnehmer, auf den das Kfz zugelassen ist, bei nicht zugelassenen Kfz der Halter.


hier wird also als erstes geregelt wer für was gebühren zahlen muss... da gehören die meissten von uns dazu.

also weiter im text:

Rundfunkgebühr

Die Rundfunkgebühr setzt sich aus der Grundgebühr und der Fernsehgebühr zusammen, wobei für das erste Fernsehempfangsgerät auch ohne Besitz eines Radios Grund- und Fernsehgebühr fällig werden. Ihre Höhe wird durch den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgesetzt und beträgt momentan EUR 5,52/Monat (Radiogebühr) bzw. EUR 17,03 (Fernseh- und Radiogebühr).

Grundsätzlich ist für jedes einzelne Rundfunkempfangsgerät die entsprechende Gebühr zu entrichten, für Privathaushalte gilt jedoch eine Befreiung für sogenannte Zweitgeräte. Diese Zweitgerätebefreiung wird ab 2007 für den Empfang via Internet auch auf den gewerblichen Bereich ausgedehnt.


wichtig ist hier also der zweite teil: man kann also soviele geräte haben wie man will, demzufolge ändert sich mit der neuen regelung (auf die ich später noch zurückkomme) für die meissten von uns nichts, denn die der großteil der computernutzer hat eh einen gebührenpflichtigen fernseher/radio oder zumindest eine tvkarte/radio_im_handy/autoradio/radiowecker/mp3player_mit_radio

sicherlich muss jetzt derjenige der vorher nur und ausschließlich radiotaugliche geräte bereithölt den vollen satz zahlen, aber das betrifft nur einen sehr geringen prozentsatz, und der hat nunmal pech gehabt, kann eben nicht jeder sein eigenes süppchen kochen...

weiter gehts:

Anzeigepflicht

Mit einigen Ausnahmen ist jede Person, die ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit hält, verpflichtet, dieses bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt bzw. der GEZ anzumelden und Rundfunkgebühren zu entrichten.

Anzeigepflichtig sind auch das Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgeräts oder ein Wohnungswechsel.

Der Rundfunkteilnehmer ist verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt bei der Anzeige folgende Daten mitzuteilen:

* Vor- und Familienname sowie früherer Name, unter dem ein Rundfunkempfangsgerät angemeldet wurde,
* Geburtsdatum,
* Name und Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
* gegenwärtige Anschrift sowie letzte Anschrift, unter der ein Rundfunkempfangsgerät angemeldet wurde,
* Zugehörigkeit zu einer bestimmten Branche,
* Beginn und Ende des Bereithaltens von Rundfunkempfangsgeräten,
* Art, Zahl, Nutzungsart und Standort der Rundfunkempfangsgeräte,
* Rundfunkteilnehmernummer
* Bei Abmeldungen der Grund

Auskunftsanspruch und Auskunftspflicht


Ergänzend zur Anzeigepflicht, die der Rundfunkteilnehmer auch ohne Anfrage zu erfüllen hat, haben die Landesrundfunkanstalten einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Rundfunkteilnehmer. Die Landesrundfunkanstalt kann dabei in Einzelfällen auch weitere, über die oben für die Anzeigepflicht aufgezählten Daten hinausgehende Daten erheben, wenn dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist.

Den Anspruch auf Auskunft haben die Landesrundfunkanstalten nicht nur gegenüber Rundfunkteilnehmern, sondern auch gegenüber deren Haushaltsangehörigen, und auch gegenüber Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür sprechen, dass sie Rundfunkempfangsgeräte bereit halten und dies nicht angegeben haben. Ob z.B. eine einer Wohnung zugeordnete Antennenanlage als Anhaltspunkt nicht ausreicht, ist jedoch umstritten.

Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann ihren Anspruch auf Auskunft im Verwaltungszwangsverfahren (Verhängung von Zwangsgeldern und Zwangshaft) durchsetzen.

Hinsichtlich der Auskunftspflicht bei unveränderten Verhältnissen ist der hessische Datenschutzbeauftragte der Auffassung, dass dann keine Mitwirkungspflicht vorläge.

Ausnahmen von der Gebühren- bzw. Auskunftspflicht


Zweitgerätebefreiung im Privathaushalt

Im Privathaushalt sind mit Anmeldung und Gebührenzahlung für ein Empfangsgerät alle weiteren Geräte desselben Typs, die vom Rundfunkteilnehmer oder seinem Ehegatten zum Empfang bereit gehalten werden, von der Anmelde- und Gebührenpflicht befreit. Bei Personen, die mit einem Rundfunkteilnehmer zusammen wohnen und nicht mit ihm verheiratet sind (also z.B. bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Kindern im Haushalt ihrer Eltern oder Wohngemeinschaften), gilt die Zweitgerätebefreiung nur dann, wenn diese Personen nicht über ein eigenes, den einfachen Sozialhilferegelsatz übersteigendes Einkommen verfügen. Beispielsweise müssen im Haushalt mitlebende Kinder, die über ein eigenes Einkommen verfügen, die in ihren eigenen Zimmern stehenden Empfangsgeräte unabhängig vom elterlichen Haushalt anmelden und dafür Gebühren bezahlen.

Ein Zweithaushalt, beispielsweise eine Ferienwohnung, gilt dabei als eigener Haushalt. Die darin zum Empfang bereit gehaltenen Geräte müssen -unabhängig davon, ob am ersten Haushalt Geräte angemeldet worden sind- extra angemeldet werden.

Zweitgerätebefreiung im nicht-privaten Bereich

Ausschließlich für neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie beispielsweise Internet-PCs gilt die Zweitgerätebefreiung auch im nicht-privaten, also im gewerblichen Bereich. PCs, Mobiltelefone, Spielekonsolen usw. mit Internet-Zugang begründen somit seit dem 1. Januar 2007 nur eine Gebührenpflicht, wenn auf dem jeweiligen Betriebsgrundstück sonst kein Empfangsgerät bereitgehalten wird. Filialunternehmen müssen somit für jede Filiale ein angemeldetes Rundfunkempfangsgerät haben, um unter die Zweitgerätebefreiung zu fallen.

Ein Freiberuflicher oder Selbständiger mit einem vom Wohnbereich getrennten Arbeitsraum muss ebenfalls zusätzlich eine Radiogebühr für den betrieblichen PC an die GEZ bezahlen, wenn nicht bereits ein demselben Grundstück zuzuordnendes Rundfunkempfangsgerät (auch als Autoradio) angemeldet ist.


wie wir also alle lesen können sind wir verpflichtet unaufgefordert unsere bereitgehaltenen geräte anzumelden. wer dies nicht tut (und das ist ja bei 99% der fälle in denen sog. "gez-fahnder" vor der tür stehen so) verstösst also schon gegen geltendes recht. weiterhin sehen wir wieder, dass zweitgeräte von einer zusätzlichen gebühr ausgenommen sind... und da ihr ja (die meissten) eh schon gebühren hättet zahlen müssen, habt ihr eigentlich keinen grund euch aufzuregen...

http://www.br-online.de/br-intern/organisa...aatsvertrag.pdf

weiter im nächsten post
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Beiträge
Chino   Rundfunkgebühren für Internet-PCs   20 Jul 2006, 11:58
Magic_Peat   Haha, fuck the GEZ. Nen scheiss werd ich tun :lol...   20 Jul 2006, 12:01
kickkult   GEZ also wieder...der staat im staate :hmm:   20 Jul 2006, 12:03
gnomie84   http://www.myvideo.de/watch/29515   20 Jul 2006, 12:13
Dr_NickRiviera   Es gibt bereits sowas wie "Einspruch" me...   20 Jul 2006, 12:16
Steppenwolle   grrr unerhört. und dann gleich so teuer, für 17 eu...   20 Jul 2006, 12:17
Chino   Ich habe heute zum ersten Mal davon gehört ...   20 Jul 2006, 12:17
Dr_NickRiviera   Zitat : Per Anhalter durch die Galaxie ;)   20 Jul 2006, 12:23
Magic_Peat   Is ne Frechheit was der Staat sich so rausnimmt......   20 Jul 2006, 12:25
solaris   Alles Verbrecher, Schimpfworte wie "Drecksäck...   20 Jul 2006, 12:42
Onkel Possi   das man gebühren für das fernseh und radio program...   20 Jul 2006, 13:08
mArVinTheRobot   Da wird mir ja grade bewußt, dass milliarden and...   20 Jul 2006, 14:51
mArVinTheRobot   Mal ne andere Frage: Gibts das auch in anderen Lä...   20 Jul 2006, 14:46
Magic_Peat   Deine Mutter kann ja nichts dafür wie ihr Sender...   20 Jul 2006, 14:53
Sowjet   Bei mir lief keine WM!   20 Jul 2006, 15:12
YaYstefan   GEZ wäre OK, wenn es ein ehrlicher verein WÄRE...   20 Jul 2006, 15:54
kleene_maus   Also die GEZ kann mich mal gerne haben. Hat da mal...   20 Jul 2006, 17:07
Pommeraner   kann ich nicht nachvollziehen... ich hab mich re...   20 Jul 2006, 17:48
kleene_maus   ich hab auch ken fernseher mehr. gabs da ne abme...   20 Jul 2006, 20:10
gfx-shaman   ich lach mich schlapp ^^ GEZ fuer meinen rechner.....   20 Jul 2006, 20:21
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Glubschoge   schaust du jetzt gar kein fern mehr oder über de...   20 Jul 2006, 23:46
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sQeedy   ich liebe solche storys :lol:   30 Jul 2006, 17:49
Dr_NickRiviera   Edit:Wech   30 Jul 2006, 19:44
schimmi   Yeah! GEZ! Jetzt noch lukrativer durch eff...   30 Jul 2006, 21:20
ElodiaSatura   unbedingt anschauen, mitmachen und verbreiten...   31 Jul 2006, 11:48
Chrizzly   Stimme voll und ganz zu. Kann mir jedoch nich v...   14 Sep 2006, 14:37
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Chrizzly   Das nimmst Du zurück! Das nimmst Du zurück...   14 Sep 2006, 15:12
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