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Studium steuerlich voll absetzbar
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 05 Feb 2004, 20:29
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3. Schein   
Punkte: 229
seit: 01.10.2003
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Wenn das zutrifft, sind Studiengebühren doch absoluter Nonsense und gar net mal sooooo schlimm wie gedacht. Oder?
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Antworten(1 - 7)
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 05 Feb 2004, 22:04
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Kann mir jemand mal erklären, wie man so ein negatives Einkommen in seine Einkommensteuererklärung reinrechnet, wenn man ca. 1-2 Monate im Jahr seinem als Studenten legalen Nebenjob fröhnt?
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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netguru |
 08 Feb 2004, 01:23
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Abgemeldet
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Wenn Deine Eltern für Dich aufkommen müssen, können sie das steuermindernd geltend machen. Studentenjobs sind sowieso meist unter der Bemessungsgrundlage und erst ab der gilt der Eingangssteuersatz, soviel Einkommenssteuerersparnis wird also nicht rausspringen, falls dementsprechend bei den Studenten selbst was geändert würde. Von Steuern sparen allein ist noch niemand reich geworden. Von den Sozialabgaben kann man leider nichts absetzen, das ließe sich auch nicht einführen.
Dieser Beitrag wurde von netguru: 08 Feb 2004, 01:47 bearbeitet
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 08 Feb 2004, 11:39
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Klar ist vom Steuersparen schon jemand reich geworden. bzw. noch reicher. Wenn du den Artikel gelesen hättest, wäre es dir klar, dass es nicht darum geht, jetzt auf mein lächerliches Studentengehalt Steuern zu sparen, sondern später, wenn ich voll in Lohn und Arbeit stehe. Und wenn ich mir das mal so überlege, dass ich schon allein für die Semesterbeiträge keine Steuern später zahlen muss. Das sind jetzt 250 Euro, die ich zahlen muss im Jahr und dafür muss ich später dann vielleicht 50 Euro weniger Steuern zahlen. Also konkret, wenn ich im Jahr vielleicht hypothetische 1500 Euro erarbeite, wie rechne ich die 250 Euro als negatives Einkomen ein? Oder geht das gar nicht, wenn ich irgendwie ein Einkommen beziehe?
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 08 Feb 2004, 16:13
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***Peachibär***       
Punkte: 1153
seit: 25.01.2004
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Also, da in dem Artikel stand, dass die Studienkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden können, denke ich, dass sie in die Anlage N unter sonstige Werbungskosten eingetragen werden müssen. Dort gibt es eine Robrik mit Fortbildungskosten. Hier wurden aber früher nur die Werbungskosten für eine Weiterbildung im ausgeübten Beruf erfasst. Hier müsste demnächst dann noch eine Spalte für die Ausbildungskosten hinzukommen, wo dann die Studiengebühren eingetragen werden, die dann das zu versteuernde Einkommen mindern und man somit weniger Steuern zahlen muss. So denke ich es mir zumindest, aber beachtet: Wenn ihr noch bei euren Eltern veranlagt werdet und dort schon die Studiengebühren ansetzt, könnt ihr das später natürlich nicht mehr in eurer eigenen Steuererklärung. Wenn dazu noch Fragen sind kann ich mich aber gern nochmal schlau machen
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...wir glauben Erfahrungen zu machen, aber die Erfahrungen machen uns...
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