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post 08 Aug 2006, 14:01

Neuling


Punkte: 2
seit: 08.08.2006

Hallo alle beisammen...

im Oktober 2006 komme ich ins 15. Sem sad.gif und wollte ein Urlaubssemester beantragen,weil ab dem 15. Sem der Krankenkassenbeitrag sich erhöhen würde (ich habe von einer Freundin sogar gehört er würde sich verdoppeln; das wären ca. 100 EUR NUR K.versicherung.. shocking.gif )

Da ich aber auch in die Diplomarbeitszeit reinrutsche habe ich ein paar Fragen dazu:
1. Wird das Kindergeld trotz Urlaubssem. weitergezahlt?
2. Kann ich durch Beantragung eines/zwei Urlaubssem. die Erhöhung des Krankenkassenbeitrags umgehen?
3. Ist ein Antrag auf Urlaubssemester während Diplomarbeitszeit von rechten?

Wäre euch seeeehr dankbar für eine Antwort...

mAnIaC
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post 08 Aug 2006, 14:06
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Drehrumbum der Runde
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seit: 07.03.2006

wäre es nicht besser mal zur stura-baracke zu pilgern?

zumal dein fall doch nicht unbedingt der regelfall ist shocking.gif


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willkommen im Dreck!
die Pest
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post 08 Aug 2006, 14:07

Neuling


Punkte: 2
seit: 08.08.2006

Zitat(drölf @ 08 Aug 2006, 14:06)
wäre es nicht besser mal zur stura-baracke zu pilgern?

zumal dein fall doch nicht unbedingt der regelfall ist  shocking.gif
*



Bin nicht Studi in Dresden und wollte ganz allgemein fragen,wie es ausschaut
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post 08 Aug 2006, 16:23
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

1. Kindergeld gibts auch während dem Urlaubssemester. Allerdings nur, solange du auch unter 27 (demnächst unter 25) bist.
2. Schwer zu sagen, du befindest dich dann zwar noch im 14. Fachsemester, aber durchaus im 15. Hochschulsemester. Das kommt sicher darauf an, woran die Krankenkasse den Beitrag festmacht.
3. In einem Urlaubssemester darf man lediglich Scheine und Zweitprüfungen machen. Die Diplomarbeit zählt aber meines Wissens zu den Erstprüfungen (es sei denn, es ist schon deine zweite *G*) und müsste damit in einem regulären Semester abgegeben und benotet werden. Ganz sicher bin ich mir aber nicht, dachte aber das so gehört zu haben.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 02 Sep 2006, 12:13

Neuling


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Hi,


ich habe zu 100% genau Dein Problem. Was ich mir überlegt habe war, mich noch für dieses Semester urlaubsreif zu melden etwa am 30.09. Dann würde dieses Semester nicht mitgezählt. Laut Sozialgesetz übrigens werden Urlaubssemester nicht mitgezählt, damit wäre man aus dem Schreider.

Nun die andere Möglichkeit ist natürlich, die Versicherung anzurufen und um eine eins-zwei monatige Verlängerung zu bitten. (hab selbst noch nicht versucht)


Tja, ich hoffe es klappt für uns beide, wenn Du noch neue Ideen/Infos hast, dann wäre das auch super.

Gruß

Andos
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post 03 Sep 2006, 10:36
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5. Schein
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seit: 17.11.2003

es heißt bei der Krankenkasse "nach Abschluss des 14. Fachsemesters" und ja es sind etwa 98 euro statt den 56 euro für kranken und Pflegeversicherung, und das ist noch wenig gegenüber dem, was du als Arbeitender einzahlst.
und ich stimme dem zu, dass diplomarbeit nicht in einem urlaubsemester gemacht werden kann
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post 03 Sep 2006, 20:32
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Die Diplomarbeit kann nicht in einem Urlaubssemester abgegeben werden. Angefangen hingegen schon. Welche Termine direkt in einem regulären Semester liegen müssen, weiß das Prüfungsamt.

Im Übrigen braucht man auch einen Beleg fürs Kindergeld, dass man in seinem Urlaubssemester studiert. Sonst zahlen die nicht weiter.
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