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> Krankenkasse ab 15.Sem - Bitte um Hilfe!

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post 08 Aug 2006, 14:01

Neuling


Punkte: 2
seit: 08.08.2006

Hallo alle beisammen...

im Oktober 2006 komme ich ins 15. Sem sad.gif und wollte ein Urlaubssemester beantragen,weil ab dem 15. Sem der Krankenkassenbeitrag sich erhöhen würde (ich habe von einer Freundin sogar gehört er würde sich verdoppeln; das wären ca. 100 EUR NUR K.versicherung.. shocking.gif )

Da ich aber auch in die Diplomarbeitszeit reinrutsche habe ich ein paar Fragen dazu:
1. Wird das Kindergeld trotz Urlaubssem. weitergezahlt?
2. Kann ich durch Beantragung eines/zwei Urlaubssem. die Erhöhung des Krankenkassenbeitrags umgehen?
3. Ist ein Antrag auf Urlaubssemester während Diplomarbeitszeit von rechten?

Wäre euch seeeehr dankbar für eine Antwort...

mAnIaC
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post 08 Aug 2006, 16:23
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Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

1. Kindergeld gibts auch während dem Urlaubssemester. Allerdings nur, solange du auch unter 27 (demnächst unter 25) bist.
2. Schwer zu sagen, du befindest dich dann zwar noch im 14. Fachsemester, aber durchaus im 15. Hochschulsemester. Das kommt sicher darauf an, woran die Krankenkasse den Beitrag festmacht.
3. In einem Urlaubssemester darf man lediglich Scheine und Zweitprüfungen machen. Die Diplomarbeit zählt aber meines Wissens zu den Erstprüfungen (es sei denn, es ist schon deine zweite *G*) und müsste damit in einem regulären Semester abgegeben und benotet werden. Ganz sicher bin ich mir aber nicht, dachte aber das so gehört zu haben.


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