Hallöchen, ich bin kürzlich in was im Internet getappt, kurze Frage, hat jemand dieses Problem mit der Firma Xentria, sprich Anzeigen wie testcars oder sms? Würde mich über Nachrichten freuen und es gern Diskutieren!
klar sind die tipps teilweise sehr sehr lustig, sorry
warum? weil das kind buchstäblich schon ganz unten im brunnen angekommen ist
und wo ist hier die abzocke? sorry, kein mensch kauft ein einfaches brötchen für 3 euro, ich darf es aber trotzdem für diesen preis anbieten.
nun gibt es immer wieder menschen die ganz einfach an ganz tolle sachen rankommen wollen. natürlich richtig fett einfach. wenn se dann für soviel blauäugigkeit "fett" bezahlen müssen kommt der katzenjammer.
es stand alles in den AGB. somit ist hier gegenüber anderen fällen kein mißbrauch. außer man kann definitiv nachweisen, das gar keine testfahrer an autofirmen vermittelt werden.
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Everybody knows that the boat is leaking Everybody knows that the captain lied
und wo ist hier die abzocke? sorry, kein mensch kauft ein einfaches brötchen für 3 euro, ich darf es aber trotzdem für diesen preis anbieten.
Nur Bedingt. Wenn ich, aus welchen Gründen auch immer, keine andere Möglichkeit habe mir etwas anderes zum Essen zu kaufen darfst du es nicht zu überzogenen Preisen an mich verschachern:
Zitat(Wikipedia)
Als Wucher bezeichnet man es, wenn der Anbieter einer Leistung eine deutlich überhöhte Gegenleistung verlangt und dazu eine Schwächesituation des Vertragspartners ausnutzt.
In Deutschland ist Wucher ein im Absatz 2 des § 138 BGB besonders geregelter Unterfall des sittenwidrigen Rechtsgeschäfts.
§ 138 BGB (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
[...]
Wucher ist in Deutschland unter Strafe gestellt. § 291 StGB sieht für das Vergehen des Wuchers Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
(und: Ja, ich kenn meine sonstige Meinung zu Wiki, aber da ich grad am Packen bin will ich nix zum Untermauern suchen und vertrau mal drauf )