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>Ab wann sind Menschen Verbrecher? Diskussion ab wann z.B. Soldaten Verbecher sind!

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post 22 Aug 2006, 20:25
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Froschologe
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Punkte: 1018
seit: 19.06.2006

Rein theoretische Diskussion! (Extra für Stormi)

Zitat
Aber ist "Jeder Mensch der ohne Notwehr einen anderen grausam ums Leben bringt, ist ein Verbrecher." nicht etwas selbstgerecht?


Nicht im Geringsten! Solange kein Notwehr-Grund (bevorstehende Vergewaltigung, Tötungsabsicht, sonstige Greueltat) vorliegt, hat man einfach nicht das Recht jemanden umzubringen. Schon gar nicht für Land, Macht und Reichtum.

Und dafür sind sie nunmal marschiert! (Wehrmacht, Waffen-SS, etc.)

Zitat
Macht dazu nen neuen Thread auf. Würde mich mal interessieren wie die Antifa sich das Grundgesetz des Staates, den die meisten ihrer Mitglieder verabscheuen, als Schild und Waffe gegen die bösen Meuchelmörder benutzen *stichel* smile.gif


Umgesetzt! Deswegen ja außer Notwehr! Außerdem bin ich kein "Antifa", in erster Linie bin ich Mensch. Schubladen, Kulturecken und Politische Verstecke sind für jene, die selbst nicht nachdenken wollen oder schon immer mal der "geilen" Schnecke mit Antifatuch oder Reenischnitt imponieren wollten. (Ironiedetektor tongue3.gif tongue3.gif tongue3.gif )

PS: Ich mach nochmal ein Thema auf! tongue3.gif Keine Antworten trotz Nachfrage ... shifty.gif

Dieser Beitrag wurde von SHARK: 22 Aug 2006, 20:45 bearbeitet


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post 23 Aug 2006, 02:50

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Punkte: 1459
seit: 03.04.2006

Zitat
Und die Unterscheidung zwischen Waffen-SS, Totenköpfe oder Wehrmacht ist ebenso lächerlich. Jeder Mensch der ohne Notwehr einen anderen grausam ums Leben bringt, ist ein Verbrecher. rolleyes.gif


Ich hatte im Originalthread (GraSS nicht Krass) mit meiner Anmerkung anderes im Sinn als diese Diskussion. Nach etwas Nachdenken stellte sich mir folgende Frage: Angenommen ein bis dahin unbescholtenes Individuum wird unverschuldet in eine Situation gebracht, in der es für sie konkret heisst seinen Selbsterhaltungstrieb zu überwinden oder eine unschuldige Kreatur (erzwungenermaßen `grausam') zu töten. Somit wäre nach deiner Definition diese Tat ein Verbrechen das dem Tötenden anzulasten ist. Rechtlich ist das wohl weder Mord noch Totschlag. - Ist es dennoch ein Verbrechen? Was abstrakt klingt könnte schneller zur Realität werden, als es uns allen lieb sein wird. Stell dir vor Morgen ist Mobilmachung und du wirst eingezogen (da es nicht so gut aussieht, hat die Regierung beschlossen auch Kriegsdienstverweigerer einzuziehen). Plötzlich befindest du dich im Krieg und wirst in eine `Spezialtruppe' abkommandiert. Jeder Ungehorsam wird ultimativ bestraft. Um das etwas rekursiv zu gestalten, wird dir befohlen jene zu liquidieren, die sich weigerten einen Befehl auszuführen. Du stehst also jenem Schicksal gegenüber, das auch dich ereilt, wenn du nicht abdrückst. Was tust du und bist du danach ein Verbrecher? Wir können davon ausgehen, dass die zu liquidierenden hinreichend `unschuldig' sind. Dies bedingt auch die überaus unangeneheme Situation, in der eben diese sich _jetzt_ befinden. Weiterhin ist (auch dir) gewiss, dass es innerhalb deiner Kompanie einige Kameraden gibt, die bereits alle Vorbehalte gegen das Töten abgelegt haben und somit ein Ende einer möglichen Befehlsverweigerungsrekursion vor dem `Ausgehen' sämtlicher Befehlsempfänger garantiert ist.
Kurzum:
- Befolgst du den Befehl, so tötest du unschuldiges Leben
- Befogst du den Befehl nicht, so wirst du getötet (das ist gewiss) sofern du dich nicht selbst vorher tötest. In jedem Fall wird ein Anderer deinen Befehl erhalten der, sofern er die gleichen Ansichten hat wie du, auch in diesen Gewissenskonflikt gerät. D.h. _du_ entscheidest über _dein_ Leben und das Leben _derer_ (haha), die an deiner Stelle den Befehl ausführen müssten.


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post 23 Aug 2006, 04:38
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Punkte: 748
seit: 08.02.2006

Hey CoolSun! Der Drill scheint ja noch vorhanden zu sein. Ich würde sagen Du kommst, auf Grundlage von §6 VorgV, morgen einfach mal zum Revierreinigen zu mir smile.gif
Ne, Spass beiseite, behalte Dir Deine Energie lieber für Postings, die keine Verallgemeinerungen mehr enthalten (wie sie doch eher den Waffengegnern vorbehalten sind)

Meine Meinung: In AUSNAHMEFÄLLEN halte ich Tötungen nicht für Verbrechen und sogar für moralisch vertretbar. (plakatives Beispiel: Hitlerattentäter)

Zitat(aktsizr @ 23 Aug 2006, 02:50)
siehe oben
*


Ich würde ihn allein unter Berücksichtigung Deiner Beschreibung nicht als Verbrecher bezeichnen. Deserteure tragen schließlich nicht gerade zu einer starken Truppe bei. Und eine starke Truppe hat eher die Möglichkeit, zu einer schnellen Lösung eines Konfliktes beizutragen, und somit größere Verluste auf beiden Seiten zu verhindern.
Was ich machen würde: Weiß ich nicht. Den / die Anderen wahrscheinlich erschießen...´
Wie ich mich jedoch selbst betrachten würde, weiß ich ebenfalls nicht.

Anders kann es aussehen - muss jedoch nicht -, wenn sich kurzfristig die Sachlage ändert (Grundgesetz,... ; wovon Du anscheinend ausgehst, da es die Todesstrafe selbst in Kriegszeiten nicht mehr gibt). Keine Ahnung...

Oder hast Du etwas ganz Anderes gemeint???


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