Zitat(Stöpselinchen @ 30 Aug 2006, 17:34)
Aber mal anders, was ist,wenn dwer Baum mir schadet, zum Bespiel nen ast fallen läst!??? Bezahlt der mich dann auch??

Zitat(valex22000 @ 30 Aug 2006, 18:46)
Eigentlich schon, da muss der "Inhaber" für die eventuellen Schäden blechen... aber wenn's Sturmschaden ist, dann wiederum nicht, da muss die Vollkasko ran...
hmm, der inhaber muss seiner verkehrssicherungspflichtig nachgehen (maßnahmen, die zur abwehr von gefahren erforderlich und andererseits zumutbar sind. - entfernung von nicht mehr standsicheren bäumen und von baumgeäst; regelmäßige beobachtung -)
ansonsten zahlt die TEIL-kaskovers. (ab einer windstärke von 8)
Zitat(Stöpselinchen @ 29 Aug 2006, 18:28)
...den Baum bezahlen, den man um- oder angefahren hat!
pfff...die sind doch selber schuld