Meine mum hatte ne karte von der spaßkasse die plötzlich nicht mehr lesbar war. Hat also ne neue bekommen und noch ansage dass der magnet ihrer geldbörse (wie schreibt man port...dingsbums?) daran schuld sei. nu macht die neue genauso zicken. an geldautomaten und kontoauszugdruckern der spaßkasse funzt sie ohne probleme. jedoch an diesen kartenzahldingern an kassen zickt sie öfters rum mit sprüchen wie "karte nicht lesbar". und dass in verschiedenen läden.
ich als begeisterter "myth busters" seher habe eindrucksvoll bewiesen bekommen, dass normale magnete wirkungslos gegenüber dem magnetstreifen sind.
Wer lügt?
Wer kann weiter helfen?
Dieser Beitrag wurde von gnomie84: 15 Sep 2006, 15:48 bearbeitet
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SUB WAYNE
"Wahnsinn ist nur die Antwort einer gesunden Psyche auf eine kranke Gesellschaft..."
ich beführworte, ja sogar fordere es, dass man nurnoch mit pin oder identitätscheck einkaufen kann! denn ich sehe das nicht als aushöhlung meiner privatsphäre, sondern als verbraucherschutz..
Bei "electronic cash" bin ich voll Deiner Meinung. Die Sache mit dem Ausweis hat IMHO nichts mit Verbraucherschutz zu tun. Beim einkaufen mit Unterschrift trägt der Händler das Risiko. Wenn die Belastung vom Kontoinhaber zurückgegeben wird, bleibt er auf dem Schaden sitzen.
Zum Thema Banken allgemein: Sicher kostet das Konto für die Oma bei der Sparkasse ein bischen Kohle. Dafür gibt es aber auch eine "nette" Altenbetreuung in der Filliale. Desweiteren sind z.B. nur die Sparkassen in der Lage eine qualifizierte Signatur auf die Sparkassencard aufzubringen. Diese Entwicklungen (darunter fallen auch Themen wie Geldkarte, elektronischer Fahrschein, Unicard usw.) kosten auch sehr viel Geld.
Beim einkaufen mit Unterschrift trägt der Händler das Risiko. Wenn die Belastung vom Kontoinhaber zurückgegeben wird, bleibt er auf dem Schaden sitzen.
stimmt das denn wirklich? ich kenne es nur so, wenn man seine ec karte verliert o.ä. und dann damit eingekauft wird, hat man eben pech gehabt..
stimmt das denn wirklich? ich kenne es nur so, wenn man seine ec karte verliert o.ä. und dann damit eingekauft wird, hat man eben pech gehabt..
Pech hat man nur, wenn man die PIN mit verliert (weil sie irgendwo aufgeschrieben ist).
Wird am Geldautomat mit PIN oder im Handel mit PIN (electronic cash) verfügt, muss der Kunde beweisen, dass er unschuldig ist. In den meisten Fällen ist das sehr schwierig, da die PIN nicht auf der Karte (Magnetstreifen/Chip) steht und auch nicht ausgerechnet werden kann. Bei allen bekannten Betrugsfällen wird die PIN vorher ausgespäht oder sie ist im Geldbeutel notiert.
Bei Verfahren mit Unterschrift könnt Ihr einfach die Lastschrift zurückgeben. Da ist der Händler in der Beweispflicht. Die Rückgaben sind zwar ärgerlich, aber bezahlen müsst Ihr nicht. Das Problem ist, dass der Übeltäter auch nach erfolgter Kartensperre auf diese Weise noch einkaufen kann, weil der Händler bei "ELV" keine Sperrdatei prüft.