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Langeweile?
Sinn dieses Forums
Das Forum für den ganz alltäglichen Small Talk. Hier gehören all die Threads hin, die Langeweile vertreiben und nicht zwangsläufig gelesen werden müssen um passend zu posten.
Achtet auch hier bitte darauf, dass die Themen einen Sinn ergeben.
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 02 Oct 2006, 00:19
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lala     
Punkte: 749
seit: 23.06.2005
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Langweilig? nix zu tun? Ich kann helfen! Ganz einfach mit SPIELEN Also Vorschlag Nummer eins... mit CIRONDO siehe LINK Cirondo Gameeinfach auf PLAY ONLINE NOW gehen und einen Spielernamen eingeben und los geht’s das Spiel ist eine Art Dame – Spiel nur auf einem runden Spielbrett (die Spieleregeln gibt’s natürlich auch zum lesen) Nu dann frisch ans Werk am besten sich hier verabreden zum gemeinsamen Onlinespiel und dem Spieltrieb freien lauf lassen! oder Vorschlag Nummer 2 wie wär’s als Nuss verkleidet in den Wolken hin und her zu springen und ab und an einen Vogel erschlagen. Also wer weitere kurzweilige Spiele oder einen neuen Rekord aufgestellt hat (bitte mit Beweisbild) immer her damit.Sollte es einen solchen Thread schon geben Pech dann gibt’s jetzt zwei Ach ja das Ding mit der Nuss gibt es hier: CrazyNutDieser Beitrag wurde von 123: 21 Feb 2010, 15:08 bearbeitet
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Engel kotzen
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Antworten(135 - 149)
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 30 Jul 2008, 10:48
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pssst!    
Punkte: 424
seit: 17.09.2006
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Frets on Fire...GuitarHero für den PC  macht ordentlich Gaudi mit ner Funktastatur
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84 takes a lifetime, and Bobby does it better
watching Creed videos years later, I now realize that Scott Stapp was a primadona!
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 02 Sep 2008, 10:54
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2. Schein  
Punkte: 80
seit: 05.06.2004
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Zitat(Chris @ 02 Sep 2008, 10:23) Einbürgerungstest: http://spiel.tagesschau.de/quiz/index.phpWärt ihr in die BRD gekommen?  Ich bin zwar mal wieder an der Frage aller Fragen ("Wann wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet?") gescheitert  , aber hat trotzdem zu 96.97% gereicht
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 02 Sep 2008, 18:22
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Froschologe         
Punkte: 5016
seit: 01.10.2003
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Zitat(Chris @ 02 Sep 2008, 10:55) Ich bin eher an der Frage gescheitert, ob die Pressefreiheit aus dem Grundgesetz entfernt werden darf. Meines Wissens nach sind ja Grundgesetzänderungen erlaubt, der Test schließt das allerdings kategorisch aus.  die artikel 1 bis 19 sind grundrechte und diese dürfn nicht aus dem gg geext werden.
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Lacht kaputt, was euch kaputt macht!
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 02 Sep 2008, 18:43
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4. Schein    
Punkte: 417
seit: 28.01.2004
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33 von 33 sollte reichen  Was die Änderung des Grundgesetzes betrifft hilft Art. 79 GG weiter  besonders der letzte Absatz. Deswegen kann die Pressefreiheit als Institution nicht abgeschafft werden. Artikel 79 (1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt. (2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
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benutzername23 |
 08 Sep 2008, 20:33
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Abgemeldet
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 09 Sep 2008, 04:14
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Heiler        
Punkte: 1987
seit: 08.12.2004
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Zitat(chaoscamp @ 02 Sep 2008, 18:43) Was die Änderung des Grundgesetzes betrifft hilft Art. 79 GG weiter  besonders der letzte Absatz. Deswegen kann die Pressefreiheit als Institution nicht abgeschafft werden. Artikel 79 (1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt. (2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.  was is wenn man art 79 vorher ändert und absatz 3 streicht?
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mad max ist an der tanke bier holen
Kapitulieren ist EMO
Fuchs (03:57 PM) : der KNM hat deine Freundin weggeschmissen
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