Meines Erachtens liegt der Unterschied darin, dass ich für eine technische Erfindung einen höheren Arbeitsaufwand habe, um das Produkt zu produzieren, bzw. zur Serienreife zu bringen. Des weiteren kommt es auch darauf an, ob das Produkt nur eine Zusammenstellung von bekanntem ist, oder dafür auch richtig neue entwickelt wird. Matelab ist halt in meinen Augen nicht mehr als eine dynamische Formelsammlung. Jeder brauchbare Programmierer kann so etwas implementieren.
Es hängt nun eben an der genannten Erfindungshöhe. Dies ist das ausschlaggebende Kriterium. Während die USA davon ausgeht, dass alles was kopiert wird, schützenswert ist, geht eben Deutschland eher davon aus, dass schon ein gewisses Maß an Erfindung hierbei mitkommen muss. Dies zu bewerten ist sehr schwierig (wie man ja an unserer Diskussion sieht). Wie man aber am Beispiel USA sieht, geht es so nun auch wieder nicht.
Diesen Zwiespalt kann man scheinbar nicht lösen. Für mich bedeutet das aber, dass die Politik hier im Sinne des Bürgers eingreifen muss. Und ich denke nicht, dass es dem Bürger nützt, wenn sich Garageninformatiker (so wie Bill Gates) nicht mehr nach oben arbeiten können, weil ihre Anwendung schon bei erstellen 10 Trivialpatente verletzt.
Im übrigen muss man die zwei Schutzrechte unterscheiden:
Urheberrechtsschutz bezieht sich auf exakte Kopien eines Quelltextes über einen Zeitraum von 70 Jahren nach Tod des Autors.
Patente hingegen beziehen sich auf (technisch) implementierbare Erfindungen, die relativ klar abgegrenzt sind, und bieten einen Schutz von 20 Jahren. Hierzu muss dem Patentamt eine Patentschrift vorgelegt werden, die es erlaubt die komplette Erfindung nachzubauen.
Die Frage stellt sich, wie dies auf die Informatik übertragen werden soll. Relativ klare Anweisungen dürften dazu führen, dass man um das Patent leicht mit alternativen Algorithmen herumprogrammieren kann und kein großer Schutz gegeben wäre (noch dazu hätte man Geschäftsgeheimnisse auf dem goldenen Tablett präsentiert). Ungenaue Angaben würden dazu führen, dass man zwar einen großen Bereich abdecken kann, aber würden der Gesellschaft nichts wiedergeben, da man unfähig wäre nach der Anleitung das Programm zu implementieren.
Wie groß ist die Granularität? Reicht es zu sagen: Meine Erfindung ist ein Malprogramm, dass verschiedene Malwerkzeuge simuliert und eine variablen Malhintergrund besitzt, und Plugins verarbeiten kann, oder muss genau angegeben sein, wo ich welche Knöpfe finde, und was die für Auswirkungen haben? Kann ich Programme als großes Ganzes sichern, oder muss ich Interface, Anwendungslogik und Schnittstellen jeweils einzeln sichern? Würden wir von der aktuellen deutschen Patentpolitik ausgehen müsste jedes kleine Detail festgelegt sein und z.B. ein Patent für Photoshop sich nicht auf PaintShopPro auswirken. Dann allerdings hätte ich nichts gekonnt, sondern nur viel Geld für das Patent ausgegeben.
Du sprichst den Sony Kopierschutzfall an. Auch hier würde ein Patent nicht viel nützen, außer wie gesagt, wir würden Patente zulassen, die sehr schwammig formuliert sind. Man kann leider nur relativ wenig zum Schutz der eigenen Erfindung tun. Und dies bezieht sich auch auf Patente, die in Deutschland vergeben werden. Zum Nachdenken nur der Fall "Sony Walkman"
http://www.heise.de/newsticker/meldung/47769 und die Frage, ob wir uns, bzw. der Staat seinen Bürgern ähnliches auch im Computersektor antun muss?