Frei nach VVO-Website:
Räumliche GültigkeitDas Semesterticket gilt (bzw. wird anerkannt) als Fahrausweis jeweils in den vorgenannten Zeiträumen im gesamten Verkehrsverbund Oberelbe grundsätzlich in allen Nahverkehrsmitteln der Partnerunternehmen im VVO, in den Nahverkehrszügen nur in der 2. Wagenklasse. Der VVO-Verbundraum bestimmt sich nach Punkt 1 Abs. 2 der Tarifbestimmungen des VVO in seiner jeweils geltenden Fassung.
Erweiterte räumliche Gültigkeiten
Das Semesterticket gilt auch in den Nahverkehrsmitteln der Partnerunternehmen im Verkehrsverbund Oberelbe, die auf den ein- bzw. ausbrechenden Linien gemäß nachfolgender Auflistung verkehren:
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Ortrand Hosena RE 15 (11/14)
Ortrand Ruhland RE 18
Hosena Ruhland RE 11/14
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weitere Erweiterungen
siehe VVO-Website