_
toggle menu eXmatrikulationsamt.de
online: 358 gäste

>Befreiungskarte der Krankenkasse? auch für Studenten?

Themen Layout: Standard · Linear · [Outline] Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
post 04 Mar 2004, 22:35
avatar
∴~∇~∞~Δ~Ξ
*********

Punkte: 7060
seit: 01.10.2003

QUOTE
Zehn Euro Praxisgebühr, höhere Zuzahlung für Medikamente â?? Millionen Deutsche müssen für ihre Gesundheit tief in die Tasche greifen.

Was die wenigsten wissen: Man kann sich von den zusätzlichen Gesundheitskosten befreien lassen.

1. Wann kann ich mich befreien lassen?

Sobald insgesamt 2 % vom Brutto-Jahreseinkommen für Arztbesuche, Arznei-Zuzahlungen, Krankenhaus-Aufenthalte bezahlt wurden.

Beispiel: Ein Rentner mit 700 Euro im Monat (8400 Euro/Jahr) muss pro Jahr maximal 168 Euro ausgeben, ein Kaufmann mit 50 000 Euro/Jahr 1000 Euro.

Quelle: bild.de


Als Student hat man ja normalerweise kein Einkommen, oder wie verhölt sich das?
Das Bedeutet doch, dass sich ein Student beim Zahnarzt 2 bis Füllungen abholt und dann befreit wird??


--------------------
∴ ~ ∇ ~ ∞ ~ ◊ ~ ☺ ~ ☼wie∞oben∞so∞unten☼ ~ ☻ ~ ■ ~ ∅ ~ Δ ~ Ξ
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
 
Antworten
post 05 Mar 2004, 00:13
avatar
meeresalge
*********

Punkte: 3228
seit: 27.11.2003

HIER KLICKEN >>>Fragen und Antworten zur Gesundheitsreform bei der Barmer

QUOTE

FRAGE:
Wer ist von Zuzahlungen befreit?
ANTWORT:
Bislang waren Arbeitslosenhilfe-Bezieher, Sozialhilfe-Empfänger und Geringverdiener oder Studenten von den Zuzahlungen befreit. Seit Anfang 2004 sind nur noch Versicherte bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres befreit. Alle anderen müssen zwei Prozent ihres Haushalts-Brutto-Einkommens zum Lebensunterhalt dazu bezahlen, schwer chronisch Kranke ein Prozent.


Ausserdem steht da noch drinne, dass der Frauenarzt bereits 6-Monats-Rezepte verschreiben darf. Hättest du heut halt drauf bestehen sollen...

@simpson Biste sicher, dass du ALLE Gebühren erstattest bekommst und nicht nur die was über dem 2%-Satz liegen? Wenn ja, wäre es für deine Krankenkasse irgendwie sinnlos, dass es diese 10€-Gebühr überhaupt gibt und sie könnten weiterhin diese Befreiungskärtchen ausstellen... Bei welcher Krankenkasse bist'n?

QUOTE
Zuzahlungsbefreiung
Eine vollständige Befreiung von der Zuzahlung für bestimmte Bevölkerungskreise (z.B. Sozialhilfeempfänger) oder Personen, die eine bestimmte Einkommensgrenze unterschreiten, ist nicht mehr möglich.

Alle alten Befreiungskarten haben Ende 2003 ihre Gültigkeit verloren - auch wenn das Befreiungsdatum darauf über den Jahreswechsel hinaus ging.

Wer nachweislich die Belastungsgrenze erreicht hat, erhält eine neue Karte. Auch bei chronisch Kranken gilt die Befreiung nun jeweils bis zum Ende eines Kalenderjahres.


Link zur Belastungsgrenze [BARMER]

Dieser Beitrag wurde von aMy: 05 Mar 2004, 00:17 bearbeitet
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
Beiträge
Chino   Befreiungskarte der Krankenkasse?   04 Mar 2004, 22:35
aMy   HIER KLICKEN >>>   05 Mar 2004, 00:13
dachluke   ... also laut meiner krankenkasse gibt bei...   05 Mar 2004, 12:26
Chino   .. ah so ..   05 Mar 2004, 12:37
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder: