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FRAGE: Wer ist von Zuzahlungen befreit? ANTWORT: Bislang waren Arbeitslosenhilfe-Bezieher, Sozialhilfe-Empfänger und Geringverdiener oder Studenten von den Zuzahlungen befreit. Seit Anfang 2004 sind nur noch Versicherte bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres befreit. Alle anderen müssen zwei Prozent ihres Haushalts-Brutto-Einkommens zum Lebensunterhalt dazu bezahlen, schwer chronisch Kranke ein Prozent. |
Ausserdem steht da noch drinne, dass der Frauenarzt bereits 6-Monats-Rezepte verschreiben darf. Hättest du heut halt drauf bestehen sollen...
@simpson Biste sicher, dass du ALLE Gebühren erstattest bekommst und nicht nur die was über dem 2%-Satz liegen? Wenn ja, wäre es für deine Krankenkasse irgendwie sinnlos, dass es diese 10€-Gebühr überhaupt gibt und sie könnten weiterhin diese Befreiungskärtchen ausstellen... Bei welcher Krankenkasse bist'n?
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Zuzahlungsbefreiung Eine vollständige Befreiung von der Zuzahlung für bestimmte Bevölkerungskreise (z.B. Sozialhilfeempfänger) oder Personen, die eine bestimmte Einkommensgrenze unterschreiten, ist nicht mehr möglich. Alle alten Befreiungskarten haben Ende 2003 ihre Gültigkeit verloren - auch wenn das Befreiungsdatum darauf über den Jahreswechsel hinaus ging. Wer nachweislich die Belastungsgrenze erreicht hat, erhält eine neue Karte. Auch bei chronisch Kranken gilt die Befreiung nun jeweils bis zum Ende eines Kalenderjahres.
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Link zur Belastungsgrenze [BARMER] Dieser Beitrag wurde von aMy: 05 Mar 2004, 00:17 bearbeitet