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Hallo, bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Pille. Natürlich ist die Eigenbeteiligung ab 18. Lebensjahr zu entrichten (10 %, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, aber nicht mehr als die Kosten des Mittels). Der Arzt entscheidet, für welchen Zeitraum er die Pille ohne Kontrolluntersuchungen verordnet. Bestellt er Sie für das nächste Quartal und verordnet dann erneut die Pille, ist ohne Vorlage einer Überweisung die Praxisgebühr zu entrichten. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam |
wieso zahl ich dann (20 jahre) seit dem ich 18 bin meine pille komplett selber? damals kostete sie 16euto..inzwischen is sie bei 20euro angekommen..das versteh ich nich so ganz..
und mal was mit Aussage:
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Hallo,
es ist richtig, dass die 10 € Praxisgebühr zu zahlen sind, da der Arzt eine ärztliche Leistung (Verordnung für empfängnisverhütende Mittel) erbringt und diese auch über die Krankenversicherungskarte abrechnet. Lediglich das verordnete Mittel (die Pille) ist hierbei Privatrezept. Insofern ist hier auch eine Praxisgebühr zu zahlen.
In der Diskussion ist, ob die Pille längerfristig (z.B. für ein halbes oder ein ganzes Jahr im voraus verordnet werden kann). Dann wäre die Praxisgebühr evtl. nur halbjährlich oder jährlich zu zahlen. Die geplante Änderung tritt, wenn sie beschlossen wird, frühestens zum 1.4.2004 in Kraft.a |
@amy: nene..ich krieg nur die praxisgebühren wieder..sind aber bis jetzt immerhin schon 20euro. schwachsinn isses..klar..aber erklär das mal den reformgeilen politikern..
pille muss ich ja eh schon selber zahlen...und mein belastungsgrenze liegt laut rechner der AOK bei 120€
Dieser Beitrag wurde von simpson: 05 Mar 2004, 00:47 bearbeitet