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Befreiungskarte der Krankenkasse? auch für Studenten?
Antworten(1 - 14)
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 04 Mar 2004, 23:54
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1. Schein 
Punkte: 10
seit: 24.02.2004
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Soweit ich es weiß, gibt es keine Befreiung. Als Durchschnittskranker kannst du dir Geld von der Krankenkasse am Jahresende wiederholen, sobald du mehr als 2% deines Einkommens beim Arzt oder in der Apotheke lässt. Wenn du chronisch krank bist, kriegste ab 1% schon Geld wieder. Ne echte Befreiung is das also ni...
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 04 Mar 2004, 23:58
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~Beastie Girl~         
Punkte: 13190
seit: 01.10.2003
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gib das mal kund dann.  war heute pillenrezept holen..hat mich insgesamt 30euro gekostet..und bis jetzt is noch nix festgelegt wegen halbjahresrezept oder solchen sachen..die diskutieren da sicher noch ne weile.. also..4 mal im jahr pille..mit 4mal 10 euro praxisgebühr..da bin ich bei 120 euro..also selbst mit halbjahresrezept wärens 100euro.. muss ich mich auch mal an meine krankenkasse wenden..aber ich hätte warscheinlich das rezept von heute als quittung aufheben sollen... ne befreiung für studenten sieht bei meiner Krankenkasse(AOK) so aus, dass ich alle quittungen über die praxisgebühr im Jahr aufheben muss, am ende vom jahr bei denen einreichen und dann krieg ich sie wieder. das tolle an der ganzen sache is, dass eine reform begonnen wurde..die immer noch nicht fertig ausgekaspert ist...und die menschen nochn jahr ein ewiges hin und her mitmachen müssen
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[22:17] cantrella: ich bin der männergarten bunglefever was here! minilusch3n geschlüpft
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 05 Mar 2004, 00:13
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meeresalge         
Punkte: 3228
seit: 27.11.2003
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HIER KLICKEN >>>Fragen und Antworten zur Gesundheitsreform bei der BarmerQUOTE | FRAGE: Wer ist von Zuzahlungen befreit? ANTWORT: Bislang waren Arbeitslosenhilfe-Bezieher, Sozialhilfe-Empfänger und Geringverdiener oder Studenten von den Zuzahlungen befreit. Seit Anfang 2004 sind nur noch Versicherte bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres befreit. Alle anderen müssen zwei Prozent ihres Haushalts-Brutto-Einkommens zum Lebensunterhalt dazu bezahlen, schwer chronisch Kranke ein Prozent. |
Ausserdem steht da noch drinne, dass der Frauenarzt bereits 6-Monats-Rezepte verschreiben darf. Hättest du heut halt drauf bestehen sollen... @simpson Biste sicher, dass du ALLE Gebühren erstattest bekommst und nicht nur die was über dem 2%-Satz liegen? Wenn ja, wäre es für deine Krankenkasse irgendwie sinnlos, dass es diese 10€-Gebühr überhaupt gibt und sie könnten weiterhin diese Befreiungskärtchen ausstellen... Bei welcher Krankenkasse bist'n? QUOTE | Zuzahlungsbefreiung Eine vollständige Befreiung von der Zuzahlung für bestimmte Bevölkerungskreise (z.B. Sozialhilfeempfänger) oder Personen, die eine bestimmte Einkommensgrenze unterschreiten, ist nicht mehr möglich. Alle alten Befreiungskarten haben Ende 2003 ihre Gültigkeit verloren - auch wenn das Befreiungsdatum darauf über den Jahreswechsel hinaus ging. Wer nachweislich die Belastungsgrenze erreicht hat, erhält eine neue Karte. Auch bei chronisch Kranken gilt die Befreiung nun jeweils bis zum Ende eines Kalenderjahres.
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Link zur Belastungsgrenze [BARMER] Dieser Beitrag wurde von aMy: 05 Mar 2004, 00:17 bearbeitet
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 05 Mar 2004, 00:45
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~Beastie Girl~         
Punkte: 13190
seit: 01.10.2003
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QUOTE | Hallo, bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Pille. Natürlich ist die Eigenbeteiligung ab 18. Lebensjahr zu entrichten (10 %, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, aber nicht mehr als die Kosten des Mittels). Der Arzt entscheidet, für welchen Zeitraum er die Pille ohne Kontrolluntersuchungen verordnet. Bestellt er Sie für das nächste Quartal und verordnet dann erneut die Pille, ist ohne Vorlage einer Überweisung die Praxisgebühr zu entrichten. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam |
wieso zahl ich dann (20 jahre) seit dem ich 18 bin meine pille komplett selber? damals kostete sie 16euto..inzwischen is sie bei 20euro angekommen..das versteh ich nich so ganz.. und mal was mit Aussage: QUOTE | Hallo,
es ist richtig, dass die 10 € Praxisgebühr zu zahlen sind, da der Arzt eine ärztliche Leistung (Verordnung für empfängnisverhütende Mittel) erbringt und diese auch über die Krankenversicherungskarte abrechnet. Lediglich das verordnete Mittel (die Pille) ist hierbei Privatrezept. Insofern ist hier auch eine Praxisgebühr zu zahlen.
In der Diskussion ist, ob die Pille längerfristig (z.B. für ein halbes oder ein ganzes Jahr im voraus verordnet werden kann). Dann wäre die Praxisgebühr evtl. nur halbjährlich oder jährlich zu zahlen. Die geplante Änderung tritt, wenn sie beschlossen wird, frühestens zum 1.4.2004 in Kraft.a |
@amy: nene..ich krieg nur die praxisgebühren wieder..sind aber bis jetzt immerhin schon 20euro. schwachsinn isses..klar..aber erklär das mal den reformgeilen politikern.. pille muss ich ja eh schon selber zahlen...und mein belastungsgrenze liegt laut rechner der AOK bei 120€ Dieser Beitrag wurde von simpson: 05 Mar 2004, 00:47 bearbeitet
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