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>Befreiungskarte der Krankenkasse? auch für Studenten?

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post 04 Mar 2004, 22:35
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QUOTE
Zehn Euro Praxisgebühr, höhere Zuzahlung für Medikamente â?? Millionen Deutsche müssen für ihre Gesundheit tief in die Tasche greifen.

Was die wenigsten wissen: Man kann sich von den zusätzlichen Gesundheitskosten befreien lassen.

1. Wann kann ich mich befreien lassen?

Sobald insgesamt 2 % vom Brutto-Jahreseinkommen für Arztbesuche, Arznei-Zuzahlungen, Krankenhaus-Aufenthalte bezahlt wurden.

Beispiel: Ein Rentner mit 700 Euro im Monat (8400 Euro/Jahr) muss pro Jahr maximal 168 Euro ausgeben, ein Kaufmann mit 50 000 Euro/Jahr 1000 Euro.

Quelle: bild.de


Als Student hat man ja normalerweise kein Einkommen, oder wie verhölt sich das?
Das Bedeutet doch, dass sich ein Student beim Zahnarzt 2 bis Füllungen abholt und dann befreit wird??


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Antworten(1 - 14)
post 04 Mar 2004, 23:22
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i wish i could fly away
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seit: 20.11.2003

also, dass ich mir als student so ne befreiung holen kann, hat mir mein paps auch gesagt ... und dass man als studi wahrscheinlich so um die 100 € im jahr dazu zahlen muss ... hab vorhin auch mal meiner krankenkasse gemail .. mal sehn, was sie mir morgen antworten ...


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Nicht durch unsere Entdeckungen, sondern durch unsere Ahnungslosigkeit bewegen wir uns sicher durch das Leben.
Jean Giraudoux
How come even in my fantasies everyone's a jerk?
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post 04 Mar 2004, 23:54

1. Schein
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Soweit ich es weiß, gibt es keine Befreiung. Als Durchschnittskranker kannst du dir Geld von der Krankenkasse am Jahresende wiederholen, sobald du mehr als 2% deines Einkommens beim Arzt oder in der Apotheke lässt. Wenn du chronisch krank bist, kriegste ab 1% schon Geld wieder. Ne echte Befreiung is das also ni...

QUOTE
Quelle: bild.de

shocked1.gif
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post 04 Mar 2004, 23:58
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~Beastie Girl~
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gib das mal kund dann. smile.gif
war heute pillenrezept holen..hat mich insgesamt 30euro gekostet..und bis jetzt is noch nix festgelegt wegen halbjahresrezept oder solchen sachen..die diskutieren da sicher noch ne weile.. angry.gif
also..4 mal im jahr pille..mit 4mal 10 euro praxisgebühr..da bin ich bei 120 euro..also selbst mit halbjahresrezept wärens 100euro.. muss ich mich auch mal an meine krankenkasse wenden..aber ich hätte warscheinlich das rezept von heute als quittung aufheben sollen...
ne befreiung für studenten sieht bei meiner Krankenkasse(AOK) so aus, dass ich alle quittungen über die praxisgebühr im Jahr aufheben muss, am ende vom jahr bei denen einreichen und dann krieg ich sie wieder.

das tolle an der ganzen sache is, dass eine reform begonnen wurde..die immer noch nicht fertig ausgekaspert ist...und die menschen nochn jahr ein ewiges hin und her mitmachen müssen


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[22:17] cantrella: ich bin der männergarten

bunglefever was here!

minilusch3n geschlüpft
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post 05 Mar 2004, 00:06
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i wish i could fly away
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also, war eben auf der homepage meiner krankenkasse .. und laut so nem rechner zahl ich im jahr knapp 70 € und den rest bekomm ich am jahresende dann wieder .. hey ... toll, bin schon fast bei dem betrag yeahrite.gif

@simpson ... meine ärztin macht das schon mit dem halbjahresrezept .. hab ich mal so nebenbei mitbekommen - hatte mein anderes (3-monatiges) aber schon eingelöst ...
wacko.gif
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post 05 Mar 2004, 00:13
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meeresalge
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HIER KLICKEN >>>Fragen und Antworten zur Gesundheitsreform bei der Barmer

QUOTE

FRAGE:
Wer ist von Zuzahlungen befreit?
ANTWORT:
Bislang waren Arbeitslosenhilfe-Bezieher, Sozialhilfe-Empfänger und Geringverdiener oder Studenten von den Zuzahlungen befreit. Seit Anfang 2004 sind nur noch Versicherte bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres befreit. Alle anderen müssen zwei Prozent ihres Haushalts-Brutto-Einkommens zum Lebensunterhalt dazu bezahlen, schwer chronisch Kranke ein Prozent.


Ausserdem steht da noch drinne, dass der Frauenarzt bereits 6-Monats-Rezepte verschreiben darf. Hättest du heut halt drauf bestehen sollen...

@simpson Biste sicher, dass du ALLE Gebühren erstattest bekommst und nicht nur die was über dem 2%-Satz liegen? Wenn ja, wäre es für deine Krankenkasse irgendwie sinnlos, dass es diese 10€-Gebühr überhaupt gibt und sie könnten weiterhin diese Befreiungskärtchen ausstellen... Bei welcher Krankenkasse bist'n?

QUOTE
Zuzahlungsbefreiung
Eine vollständige Befreiung von der Zuzahlung für bestimmte Bevölkerungskreise (z.B. Sozialhilfeempfänger) oder Personen, die eine bestimmte Einkommensgrenze unterschreiten, ist nicht mehr möglich.

Alle alten Befreiungskarten haben Ende 2003 ihre Gültigkeit verloren - auch wenn das Befreiungsdatum darauf über den Jahreswechsel hinaus ging.

Wer nachweislich die Belastungsgrenze erreicht hat, erhält eine neue Karte. Auch bei chronisch Kranken gilt die Befreiung nun jeweils bis zum Ende eines Kalenderjahres.


Link zur Belastungsgrenze [BARMER]

Dieser Beitrag wurde von aMy: 05 Mar 2004, 00:17 bearbeitet
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post 05 Mar 2004, 00:45
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~Beastie Girl~
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seit: 01.10.2003

QUOTE

Hallo,
bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Pille. Natürlich ist die Eigenbeteiligung ab 18. Lebensjahr zu entrichten (10 %, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, aber nicht mehr als die Kosten des Mittels).
Der Arzt entscheidet, für welchen Zeitraum er die Pille ohne Kontrolluntersuchungen verordnet. Bestellt er Sie für das nächste Quartal und verordnet dann erneut die Pille, ist ohne Vorlage einer Überweisung die Praxisgebühr zu entrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam


wieso zahl ich dann (20 jahre) seit dem ich 18 bin meine pille komplett selber? damals kostete sie 16euto..inzwischen is sie bei 20euro angekommen..das versteh ich nich so ganz..

und mal was mit Aussage:

QUOTE

Hallo,

es ist richtig, dass die 10 € Praxisgebühr zu zahlen sind, da der Arzt eine ärztliche Leistung (Verordnung für empfängnisverhütende Mittel) erbringt und diese auch über die Krankenversicherungskarte abrechnet. Lediglich das verordnete Mittel (die Pille) ist hierbei Privatrezept. Insofern ist hier auch eine Praxisgebühr zu zahlen.

In der Diskussion ist, ob die Pille längerfristig (z.B. für ein halbes oder ein ganzes Jahr im voraus verordnet werden kann). Dann wäre die Praxisgebühr evtl. nur halbjährlich oder jährlich zu zahlen.
Die geplante Änderung tritt, wenn sie beschlossen wird, frühestens zum 1.4.2004 in Kraft.a


@amy: nene..ich krieg nur die praxisgebühren wieder..sind aber bis jetzt immerhin schon 20euro. schwachsinn isses..klar..aber erklär das mal den reformgeilen politikern..
pille muss ich ja eh schon selber zahlen...und mein belastungsgrenze liegt laut rechner der AOK bei 120€

Dieser Beitrag wurde von simpson: 05 Mar 2004, 00:47 bearbeitet
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post 05 Mar 2004, 02:11
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@ Coldie: ich war ja nur mal zufällig auf der Seite cool.gif

@ aMy: happybday.gif alles gute zum 20 ten!! gift.gif

... Was soll den das bedeuten?
QUOTE
Alle anderen müssen zwei Prozent ihres Haushalts-Brutto-Einkommens zum Lebensunterhalt dazu bezahlen, schwer chronisch Kranke ein Prozent.

2 prozent ihres Haushalts-Brutto-Einkommens zum Lebensunterhalt dazu bezahlen?? Ich verstehe nicht ganz was die damit meinen. Zum Lebensunterhalt?

Als normaler Student sind 2% ja nicht wirklich viel ...
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post 05 Mar 2004, 02:16
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5. Schein
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Von mir auch herzlichen Glühstrumpf zum Burzeltag biggrin.gif


--------------------
I never finish anyth
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post 05 Mar 2004, 12:26
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i wish i could fly away
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QUOTE
... Was soll den das bedeuten?
QUOTE 
Alle anderen müssen zwei Prozent ihres Haushalts-Brutto-Einkommens zum Lebensunterhalt dazu bezahlen, schwer chronisch Kranke ein Prozent.


2 prozent ihres Haushalts-Brutto-Einkommens zum Lebensunterhalt dazu bezahlen?? Ich verstehe nicht ganz was die damit meinen. Zum Lebensunterhalt?

Als normaler Student sind 2% ja nicht wirklich viel ...



... also laut meiner krankenkasse gibt bei"zu geringem einkommen" (wie bei den meisten studis) einen mindestbetrag, den der kranke dazu zahlen muss ... bei meiner krankenkasse sind das eben, trotz keinem wirklichem einkommen (bafög und eltern zählen ja nicht so arg), 70 euro ...
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post 05 Mar 2004, 12:37
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.. ah so ..
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post 05 Mar 2004, 12:40
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meeresalge
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Erst nochmal: Danke, Danke. Geschenke werden nach Absprache an meiner Haustür entgegen genommen.

Also bei den 2% müsst ihr beachten, dass ihr ja wahrscheinlich noch gesetzlich Familienversichert seid. Da gelten dann die 2% vom Bruttojahreseinkommen eurer Eltern. Und das is ja wohl nen Witz... den Betrag bekommt eine normal gesunde Familie wohl nie zusammen...
Die 2% werden nur auf euer BaföG angerechnet, wenn ihr selbst versichert seid.
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post 05 Mar 2004, 12:44
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der christian
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QUOTE (aMy @ 05 Mar 2004, 11:40)
Die 2% werden nur auf euer BaföG angerechnet, wenn ihr selbst versichert seid.

...und selbst die nun mehr oder weniger "notwendigen" Ausgaben von ueber 100EUR sind nur schwerlich zu erreichen, wenn man nicht wirklich chronisch krank ist und irgendwelche Medikamente benoetigt.
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post 05 Mar 2004, 12:54
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.. Na ja, aber wie ist das z.B. wenn Du beim Zahnarzt eine neue Füllung brauchst? Die sind doch auch nicht mehr frei, oder irre ich mich? ..
.. zwei Füllungen und ne Wurzelbehandlung und Du bist befreit dev.gif ..
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post 05 Mar 2004, 12:57
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der christian
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Punkte: 1119
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shocked1.gif autsch!

bisher sind meine Zaehne und Wurzeln noch alle heil - und ich will nicht anfangen, Loecher zu "produzieren", nur damit ich befreit werde wink1.gif
ProfilPM
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