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>Befreiungskarte der Krankenkasse? auch für Studenten?

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post 04 Mar 2004, 22:35
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QUOTE
Zehn Euro Praxisgebühr, höhere Zuzahlung für Medikamente â?? Millionen Deutsche müssen für ihre Gesundheit tief in die Tasche greifen.

Was die wenigsten wissen: Man kann sich von den zusätzlichen Gesundheitskosten befreien lassen.

1. Wann kann ich mich befreien lassen?

Sobald insgesamt 2 % vom Brutto-Jahreseinkommen für Arztbesuche, Arznei-Zuzahlungen, Krankenhaus-Aufenthalte bezahlt wurden.

Beispiel: Ein Rentner mit 700 Euro im Monat (8400 Euro/Jahr) muss pro Jahr maximal 168 Euro ausgeben, ein Kaufmann mit 50 000 Euro/Jahr 1000 Euro.

Quelle: bild.de


Als Student hat man ja normalerweise kein Einkommen, oder wie verhölt sich das?
Das Bedeutet doch, dass sich ein Student beim Zahnarzt 2 bis Füllungen abholt und dann befreit wird??


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post 05 Mar 2004, 00:45
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~Beastie Girl~
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seit: 01.10.2003

QUOTE

Hallo,
bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Pille. Natürlich ist die Eigenbeteiligung ab 18. Lebensjahr zu entrichten (10 %, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, aber nicht mehr als die Kosten des Mittels).
Der Arzt entscheidet, für welchen Zeitraum er die Pille ohne Kontrolluntersuchungen verordnet. Bestellt er Sie für das nächste Quartal und verordnet dann erneut die Pille, ist ohne Vorlage einer Überweisung die Praxisgebühr zu entrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam


wieso zahl ich dann (20 jahre) seit dem ich 18 bin meine pille komplett selber? damals kostete sie 16euto..inzwischen is sie bei 20euro angekommen..das versteh ich nich so ganz..

und mal was mit Aussage:

QUOTE

Hallo,

es ist richtig, dass die 10 € Praxisgebühr zu zahlen sind, da der Arzt eine ärztliche Leistung (Verordnung für empfängnisverhütende Mittel) erbringt und diese auch über die Krankenversicherungskarte abrechnet. Lediglich das verordnete Mittel (die Pille) ist hierbei Privatrezept. Insofern ist hier auch eine Praxisgebühr zu zahlen.

In der Diskussion ist, ob die Pille längerfristig (z.B. für ein halbes oder ein ganzes Jahr im voraus verordnet werden kann). Dann wäre die Praxisgebühr evtl. nur halbjährlich oder jährlich zu zahlen.
Die geplante Änderung tritt, wenn sie beschlossen wird, frühestens zum 1.4.2004 in Kraft.a


@amy: nene..ich krieg nur die praxisgebühren wieder..sind aber bis jetzt immerhin schon 20euro. schwachsinn isses..klar..aber erklär das mal den reformgeilen politikern..
pille muss ich ja eh schon selber zahlen...und mein belastungsgrenze liegt laut rechner der AOK bei 120€

Dieser Beitrag wurde von simpson: 05 Mar 2004, 00:47 bearbeitet


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[22:17] cantrella: ich bin der männergarten

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Chino   Befreiungskarte der Krankenkasse?   04 Mar 2004, 22:35
aMy   HIER KLICKEN >>>   05 Mar 2004, 00:13
dachluke   ... also laut meiner krankenkasse gibt bei...   05 Mar 2004, 12:26
Chino   .. ah so ..   05 Mar 2004, 12:37
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