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>stromanbieter gibts erfahrungen mit flexstrom gmbh?

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post 01 Nov 2006, 22:22
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4. Schein
****

Punkte: 470
seit: 01.10.2003

moin leute... ich muss demnächst mir in meiner wohnung nen stromanbieter raussuchen...

hab jetzt mal auf www.stromverbrauch.de gesucht und so und da bietet der mir halt ein paar anbieter an.

flexstrom gmbh
Drewag
eprimo
yellowstrom

hat da jemand erfahrung gemacht? gibt es irgendwo probleme? oder isses wurscht, welchen anbieter man wählt? hab da null ahnung...
der bietet mir flexstrom gmbh als günstigstes an... kennt die jemand?

übrigens hab ich für nen 2er haushalt mit 3000-3500 kWh gerechnet... passt das?

Dieser Beitrag wurde von marco: 01 Nov 2006, 23:31 bearbeitet
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post 05 Jan 2007, 18:59
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old 's cool!
*********

Punkte: 9493
seit: 12.07.2003

Zitat(marco @ 05 Jan 2007, 10:21)
also das die mwst draufgeschlagen wird is ja klar... aber während eines laufenden vertrages die preise zu erhöhen? ich glaub da eher an die preisgarantie

auszug aus den vertragsbedingungen für dresdner strom privat
5. Preise
Das Stromentgelt setzt sich zusammen aus: – einem Grundpreis von 7,49 EUR/Monat
– einem Verbrauchspreis von 17,11 Ct/kWh.
Es erfolgt beim „Dresdner Strom privat“ eine Bestabrechnung zum Höchstpreis nach Allgemeinen Preisen. Diese
Preise sind Bruttopreise, sie beinhalten die derzeitig gültige Umsatzsteuer und Stromsteuer, Konzessionsabgabe
sowie das Zählerentgelt und die Abrechnung. Bei einer Erhöhung der Steuern oder der öffentlich-rechtlichen
Abgaben ist die DREWAG berechtigt, die Preise anzupassen. Preisänderungen werden dem Kunden in geeigneter
Weise und rechtzeitig mitgeteilt. Die Zustimmung zur Preisänderung gilt als erteilt, wenn innerhalb von 4 Wochen
nach der Preisänderungsinformation kein schriftlicher Widerspruch vom Kunden eingelegt wurde.

nun ist halt die frage, ob die erhöhung durch öffentlich-rechtliche Abgaben bedingt ist...
*
da haste dir doch alle fragen selbst beantwortet:
- "bei erhöhung der steuern" -> steuer -> ja
- "konzessionsabgabe" -> öffentlich rechtliche abgabe -> auch ja

lediglich die erhöhung des beschaffungspreises steckt hier nicht mit drin, was aber wahrscheinlich durch die 4-wochen-vorher-preisänderungsinformationsfrist abgedeckt ist. da kannst du ja dagegen notfalls widerspruch einlegen - viel spaß! wink.gif

übrigens ist "Zählerentgeld" falsch geschrieben!


--------------------
Kleine Aster
Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster!
-Gottfried Benn (1912)-
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