also das die mwst draufgeschlagen wird is ja klar... aber während eines laufenden vertrages die preise zu erhöhen? ich glaub da eher an die preisgarantie
auszug aus den vertragsbedingungen für dresdner strom privat
5. Preise
Das Stromentgelt setzt sich zusammen aus: – einem Grundpreis von 7,49 EUR/Monat
– einem Verbrauchspreis von 17,11 Ct/kWh.
Es erfolgt beim „Dresdner Strom privat“ eine Bestabrechnung zum Höchstpreis nach Allgemeinen Preisen. Diese
Preise sind Bruttopreise, sie beinhalten die derzeitig gültige Umsatzsteuer und Stromsteuer, Konzessionsabgabe
sowie das Zählerentgelt und die Abrechnung. Bei einer Erhöhung der Steuern oder der öffentlich-rechtlichen
Abgaben ist die DREWAG berechtigt, die Preise anzupassen. Preisänderungen werden dem Kunden in geeigneter
Weise und rechtzeitig mitgeteilt. Die Zustimmung zur Preisänderung gilt als erteilt, wenn innerhalb von 4 Wochen
nach der Preisänderungsinformation kein schriftlicher Widerspruch vom Kunden eingelegt wurde.
nun ist halt die frage, ob die erhöhung durch öffentlich-rechtliche Abgaben bedingt ist...

lediglich die erhöhung des beschaffungspreises steckt hier nicht mit drin, was aber wahrscheinlich durch die 4-wochen-vorher-preisänderungsinformationsfrist abgedeckt ist. da kannst du ja dagegen notfalls widerspruch einlegen - viel spaß!