na die bayern wieder..war ja klar.. ich hab eben meinen bayerischen vorzeigepolizistenbruder gefragt: wenn sowas gefunden wird..kriegste ne strafanzeige wegen Verstoss gegen Urheberrechtsdings. Soweit is uns das ja alles klar gewesen. Außerdem kommen da dann noch die Zivilrechtlichen Sachen dazu. Wenn da kein Interesse besteht bleibts evtl bei der Strafanzeige.. bist immerhin vorbestraft (oder?!) Microsoft macht das bei Privatpersonen nicht!! Allerdings scheint das wohl eher die Ausnahme zu sein. Die Geldstrafe wird von der Staatsanwaltschaft festgelegt..und ist maximal 10.000€ pro PiratenCD...ob sich das irgendwie am eigentlichen Verkaufswert der CD berechnet, konnte er mir nicht sagen, is ja kein Staatsanwalt..aber ich denk mal...
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[22:17] cantrella: ich bin der männergarten bunglefever was here! minilusch3n geschlüpft
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