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>Besitz und Kauf von Piraten-Software

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post 05 Mar 2004, 14:25
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QUOTE
Es trifft auch die Kleinen
Besitz und Kauf von Piraten-Software ist kein Kavaliersdelikt
Von Alexander Schneider

Es ist zwar relativ selten, dass sich private Computernutzer vor Gericht verantworten müssen, weil sie Software verwenden, für die sie keine Lizenz besitzen. Aber es kommt vor, und im Falle einer Verurteilung müssen sie mit empfindlichen Strafen rechnen.

Doch die gestohlenen Programme müssen noch nicht einmal auf dem Rechner installiert gewesen sein, um einen Fall für den Staatsanwalt zu werden. Gestern hatten sich zwei Männer vor dem Dresdner Amtsgericht zu verantworten, die im Besitz von Raubkopien waren - die Programme waren auf CDs gebrannt und sollten, so argumentierten jedenfalls die Angeklagten, gar nicht genutzt werden.

weiter gehts hier: www.sz-online.de/nachrichten


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post 11 Mar 2004, 00:19

Neuling


Punkte: 2
seit: 21.02.2004

Es ist mal wieder unglaublich was für ein Unsinn und Halbwissen verbreitet wird, wenn es um digitale Kopien geht.

Hat sich jemand den ursprünglichen Artikel durchgelesen? Da ging es um einen Herrn der im grossen Stil mit illegaler Software gehandelt hat. Inwiefern diese oben genannten "Tauschbörsennutzer" ebenfalls diese CDs kostenpflichtig erworben haben bleibt da noch zu prüfen.

Zu den Musikgeschichten:
tjay und Simpson, tut mir leid aber ich glaube euch nicht.

Es ist durchaus legal mp3s anzufertigen und zu brennen.
Die genauen Bedingungen liest man hier nach.
http://www.privatkopien-recht.de/
Ausserdem ist es somit explizit legal Kopien für den Freundeskreis anzufertigen. (Bedingungen wieder wie oben. )
Da kann ich der Polizei dann keine originale Vorlegen.

Ebenfalls legal sind kostenpflichtige Musikdownloads aus dem Internet.
z.b. hier: http://www.allofmp3.com/index2.shtml
Hier kann ich ebenfalls keine original CDs vorlegen.

Wenn die Polizei also sowas macht notiert man sich ganz in Ruhe Name und Dienststelle des Beamten und leitet dann alles an den Rechtsanwalt weiter.

Mfg.
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