ich garantiere jetzt nich, dass es stimmt, aber meiner meinung nach darf nur ein bestimmter zeitraum dazwischen liegen. wenn der aber zu lang is dann würdest du keins mehr bekommen. ob du das dann aber neu beantragen kannst weiß ich nich ...
ahh,
hier steht was:
"Auch während Übergangszeiten (z.B. zwischen Schule und Hochschule) kann es Kindergeld geben, normalerweise darf dieser Zeitraum 4 Monate nicht überschreiten. "
und...
"Kindergeld wird auch für eine Übergangszeit (Zwangspause) bis zu vier Kalendermonaten gezahlt (z. B. zwischen Schulabschluss und Beginn des Studiums, vor und nach dem Wehr- bzw. Zivildienst oder einem entsprechenden Ersatz/Freiwilligendienst). "
aber wie das in deinem speziellen fall ist kann ich dir nicht genau sagen, jedoch denke ich mal, dies trifft auch auf dich zu ...
ansonsten würde ich dir einfach raten dich mal an die familienkasse direkt zu wenden, denn die können dir sicherlich am besten helfen.
Dieser Beitrag wurde von michael1902: 07 Nov 2006, 14:32 bearbeitet
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Albert Einstein)
Prüfungen sind deshalb so unerträglich, weil der größte Dummkopf mehr fragen kann, als der gescheiteste Mensch zu beantworten vermag. (Charles Cahleb Colton)