Heute an der Uni gesehen: Plakat mit der Überschrift "Campus-Nazi des Monats". Darauf drei Studenten mit Fotos, Namen und jeweils kleinem Text über Studienfach, Aktivitäten und teilweise auch dem Wohnhaus. Übrigens inklusive Erwähnung von eXma, da einer der drei hier bekannt ist. Abschließend ist noch eine E-Mail-Adresse für weitere Hinweise angegeben. Der genaue Herausgeber ist unbekannt. Habe nur zwei Plakate gesehen. Ob und wenn ja, wo noch weitere hängen, weiß ich nicht.
@hot doc: Richtig. Wenn ich jemanden in Zusammenhang mit einer Demo ablichte, dann ist dies erlaubt. Allerdings ist hier auch schon ein großes Unsicherheitspotential vorhanden. Was klar ist, ist, dass eine Portraitaufnahme einer Person nicht ohne deren Einverständnis veröffentlich werden darf, auch wenn sie sich auf einer öffentlichen Veranstaltung befand. Die meisten Veranstalter umgehen das, in dem sie sich das Recht mit dem Verkauf der Eintrittskarte holen. Für jeden anderen, der dies nicht getan hat, gilt, dass man nur Personengruppen veröffentlichen darf. Dies ist allerdings etwas schwammig. Für den einen Richter fängt eine Personengruppe ab 5 Personen an, andere legen das Gesetz so aus, dass sobald jemand eindeutig erkennbar ist (d.h. das Gesicht nicht zu unscharf ist), oder direkt im Mittelpunkt steht, das Bild nicht veröffentlich werden darf, auch wenn 20 Personen gleichzeitig abgebildet sind.
Damit dürfte auch klar sein, dass sich das Flugblatt mit Angabe von Bildern und Namen schon sehr im grenzwertigen Bereich findet. Da die Fotos aber nicht spezielle gemacht wurden, sondern von den betreffenden Personen sogar selbst im Netz (soweit ich gehört habe) veröffentlicht wurden, könnte man sogar nicht ausschließen, dass die weitere Veröffentlichung des Bildes legal ist. Der Punkt an dem wir wirklich Probleme bekommen ist, dass Name und Bild mit diversen Aussagen verbunden sind. Da diese herabwürdigende Aussagen enthalten könnten sie den Tatbestand der üblen Nachrede oder der Verleumdung erfüllen. Selbst wenn wir davon ausgehen, dass die Autoren des Blattes nicht wider besseren Wissens handeln bleibt die üble Nachrede noch solange im Raum stehen, bis die Tatsache bewiesen ist.