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Plakate auf dem Campus der TUD
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 24 Nov 2006, 11:16
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Vordiplom     
Punkte: 528
seit: 03.11.2005
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Gleich zu Anfang: Ich schwanke noch innerlich sehr, ob ich die Aktion gut finden soll oder ob sie zu weit geht. Schwierig dabei ist, daß ich die Plakate nicht gesehen hab. Aber für mich stellen Aktionen dieser Art ein Grenzfall dar.
Jede Zeitung etc. darf mich auf jeder öffentlichen Demonstration, jeder öffentlichen Veranstaltung usw. fotogerafieren und mein Bild danach in die Zeitung bringen. Von fast jedem Straftäter gibt es Bilder- oder Phantombilder zu sehen (Verhandlungen und Urteilsverkündungen sind öffentlich). Wenn sich also jemand öffentlich als Nazi zu erkennen gibt (und sein es auf nem NPD Parteitag), dann denke ich daß ein Bild von ihm zu veröffentlichen und den Namen und die Gesinnung drunter zu schreiben keine falsche Sache ist. (Ich schreib jetzt bewußt etwas schwammig weil das meine Meinung ist und ich keine Ahnung von der Rechtsprechung in solchen Fällen habe.) Was anderes ist es,wenn man einen NPD-Wähler bei einem Gespräch belauscht in dem er was unüberlegtes sagt und ihn deshalb gleich als Nazi auf n Plakat stempelt.
@stabilo: Auch wenn ich nicht mit Linksradikalen symathisiere, sind sie mir immer noch lieber als Nazis. Und zwar aus dem Grund, da man die beiden mit zweierlei Maß messen MUSS!!! Die einen wollen anderen unschuldigen Menschen ihre Menschenrechte einschränken oder ganz wegnehemen (und tun das auch hin und wieder) und dafür unseren Staat ändern, die anderern wollen unseren Staat ändern und nebenbei auch noch die vorher genannten Kriminellen beseitigen, gegen die - auch in meinen Augen - zu wenig vorgegengen wird. (Siehe Berlin, da wird gezeigt was man machen kann wenn man will.)
Wer sich selbst als Nazi bezeichnet, ist für mich, wegen dem unbedingt zu diesem Wort gehörenden Gedankengut, per se ein Straftäter. Und Straftäter bloszustellen und öffentlich anzuzeigen gehört zur Zivilcourage, von der ich ausgehe, daß sie die meisten hier besitzen.
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Wissen ist Macht - nichts wissen macht auch nix!
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 24 Nov 2006, 11:33
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1. Schein 
Punkte: 42
seit: 22.10.2005
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Ähm, Tortenhuber... Hab ich das richtig verstanden? Da du mit Mars sowohl wegen des Flugblattes als auch wegen politischer Fragen (das schließ ich aus deinen Worten) keine Übereinstimmung gefunden hast, hast du beschlossen, aus der ganzen Szene auszusteigen? Und siehst das ganze als "Fehler" an? Woher der plötzliche Sinneswandel? Nur wegen dem Flugblatt? Da scheinen die Überzeugungen ja doch nicht so tief gewesen sein... Oder ist das nur ein Ausstieg für die (Exma) Öffentlichkeit? Also, nicht das ich was dagegen hätte, wenn du aussteigst, dann hätte das FLugblatt (zu dem ich sehr geteilter MEinung bin) ja doch was gutes gehabt, aber irgendwie versteh ich dein Verhalten noch nicht ganz. Bitte um Aufklärung! Dieser Beitrag wurde von MKC: 24 Nov 2006, 11:34 bearbeitet
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 24 Nov 2006, 12:26
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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@hot doc: Richtig. Wenn ich jemanden in Zusammenhang mit einer Demo ablichte, dann ist dies erlaubt. Allerdings ist hier auch schon ein großes Unsicherheitspotential vorhanden. Was klar ist, ist, dass eine Portraitaufnahme einer Person nicht ohne deren Einverständnis veröffentlich werden darf, auch wenn sie sich auf einer öffentlichen Veranstaltung befand. Die meisten Veranstalter umgehen das, in dem sie sich das Recht mit dem Verkauf der Eintrittskarte holen. Für jeden anderen, der dies nicht getan hat, gilt, dass man nur Personengruppen veröffentlichen darf. Dies ist allerdings etwas schwammig. Für den einen Richter fängt eine Personengruppe ab 5 Personen an, andere legen das Gesetz so aus, dass sobald jemand eindeutig erkennbar ist (d.h. das Gesicht nicht zu unscharf ist), oder direkt im Mittelpunkt steht, das Bild nicht veröffentlich werden darf, auch wenn 20 Personen gleichzeitig abgebildet sind. Damit dürfte auch klar sein, dass sich das Flugblatt mit Angabe von Bildern und Namen schon sehr im grenzwertigen Bereich findet. Da die Fotos aber nicht spezielle gemacht wurden, sondern von den betreffenden Personen sogar selbst im Netz (soweit ich gehört habe) veröffentlicht wurden, könnte man sogar nicht ausschließen, dass die weitere Veröffentlichung des Bildes legal ist. Der Punkt an dem wir wirklich Probleme bekommen ist, dass Name und Bild mit diversen Aussagen verbunden sind. Da diese herabwürdigende Aussagen enthalten könnten sie den Tatbestand der üblen Nachrede oder der Verleumdung erfüllen. Selbst wenn wir davon ausgehen, dass die Autoren des Blattes nicht wider besseren Wissens handeln bleibt die üble Nachrede noch solange im Raum stehen, bis die Tatsache bewiesen ist.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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 24 Nov 2006, 12:44
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3. Schein   
Punkte: 170
seit: 06.11.2003
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Um diesem Fischen im Trüben mal ein Ende zu bereiten: Die Rechte am eigenen Bild sind in § 22 KUG geregelt und die Ausnahmen hierzu in § 23. Hiernach dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Ausnahmen gelten u.a. nur für Personen der Zeitgeschichte (zB Politiker, Sportler, „Stars“), bei Bildern von Versammlungen. Damit ist klar: Wenn die Personen zu erkennen sind, liegt eine strafbare Handlung vor, die allerdings nur auf Antrag verfolgt wird. Es ist dabei unerheblich, ob der Text dazu verleumderisch ist oder nicht (oder ob überhaupt Text da ist).
Ich glaube vor kurzem wurde in NRW oder Hessen einer verurteilt wegen so einem Flugblatt. Aber nicht wegen Verleumdung (denn „Neonazi“ konnte man dem Abgebildeten nachweisen), sondern nur wegen dem Bild. Ging um einen RCDS-Typen, vielleicht kennt sich da jemand aus.
Das der-hat-ein-Bild-auf-der-HP-Argument zählt nicht.
FAZIT: Das Aufhängen dieser Poster stellt - die Erkennbarkeit der Personen vorausgesetzt - auf jeden Fall eine strafbare HAndlung dar.
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www.thalheim-e-ontour.de
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 24 Nov 2006, 14:18
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Avatar-Untertitel       
Punkte: 1459
seit: 03.04.2006
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Ich glaube, du hast immer noch nichts verstanden...
Führe das doch bitte einmal aus, `stabilo'.
Meines Erachtens hat der Staat einfach noch nicht verstanden, wie man optimal mit rivalisierenden Outlaw-Gruppierungen umgeht. Ich denke es ist zweckmäßig abzuwarten bis sich entweder die Antifa oder die Nazis gegenseitig ausgerottet haben und schließlich den kriminellen Rest einzusammeln. Die Plakate werden für mich erst zum Problem, wenn Personen (oder Personengruppen), die mir etwas bedeuten darauf (eventuell irrtümlicherweise) angeprangert werden. Ich betrachte das rein individuell und die Sicht der Herrschenden (des Gesetzgebers) beeinflusst mich nur wenig. Wieso will man überhaupt Gesetze in seine Meinungskonstruktion einbeziehen?
Es war nicht illegal Personen, die dabei ertappt wurden beim Juden zu kaufen, ein Schild umzuhängen, um diese anzuprangern. - Da siehst du mal, wie viel deine Gesetze, auf die du dich berufst, `wert' sind...
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 24 Nov 2006, 14:26
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3. Schein   
Punkte: 170
seit: 06.11.2003
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Zitat(aktsizr @ 24 Nov 2006, 13:18) Es war nicht illegal Personen, die dabei ertappt wurden beim Juden zu kaufen, ein Schild umzuhängen, um diese anzuprangern. - Da siehst du mal, wie viel deine Gesetze, auf die du dich berufst, `wert' sind...  Hut ab! Für dich bedeuten die Gesetze aus Naziregime genausoviel wie die vom demokratisch legitimierten bundesdeutschen Gesetzgeber?
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 24 Nov 2006, 14:48
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Nunja, es gibt schon einige Grenzfälle zum Beispiel das Schornsteinfegergesetz oder das Gesetz, das kostenlose Rechtsberatung verbietet. Beide Gesetze wurden im 3ten Reich eingeführt, und mehr oder weniger sinnloserweise (für den Bürger) in der BRD weitergeführt.
Deswegen, und auch aus den Gesichtspunkten, dass der Gesetzgeber nicht unfehlbar ist, ist es durchaus geschickt Gesetze zu überprüfen.
Allerdings ist der Ansatz, Gesetze nur zu betrachten, wenn sie einen direkt, oder bekannte Personen(gruppen) betreffen, nicht gerade der Beste. Denn dadurch vergibt sich der Bürger genau das, was ihn als einziges vor dem Gesetzgeber schützen kann. Nämlich der Zusammenschluss der Bürger gegen gegebene Gesetze. Natürlich ist es zur Zeit vermutlich so, dass diese Plakate keine unwahren Aussagen treffen, und Personen zu Recht anprangen. Trotzdem sollte man sich nicht verleiten lassen, dass für gut zu heißen, bloss weil man die beteiligte Gruppe nicht mag. Klar könnte es zu einem Ausrottungskampf zwischen beiden Lagern kommen, aber man stelle sich vor, was danach kommt. In bestem Fall rotten sich wirklich alle aus und die Welt ist fürs erste schön. Bis jemand kommt, der entdeckt, dass man ja unliebsame Personen anprangern darf. Da wird dann irgendjemanden am Anfang und später immer mehr Personen der Arsch auf Grundeis gehen. Und wenn die dann um Hilfe rufen, heisst es nur: "Das System hat prima geklappt, warum sollte es jetzt auf einmal falsch sein". Abgesehen davon, dass sie vielleicht keine genügend große Mehrheit sind, um auf das Problem aufmerksam zu machen. Im schlechteren Fall gewinnt eine von beiden Gruppen. Da beide nicht nur die Ausrottung des Gegenübers als Ziel haben, werden sie nach Erreichen des Teilzieles andere Ziele vornehmen. Da kann es schnell gehen, dass das vorher gebilligte Mittel gegen einen selbst gewendet wird. Auch hier gilt dann wieder: "Warum ist etwas falsch, was vorher richtig war?"
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