Zarte Veränderungen im Gesicht können anzeigen, ob sich eine Frau in einer fruchtbaren oder einer unfruchtbaren Phase ihres Zyklus befindet. Kurz vor dem Eisprung wirkt ihr Gesicht am anziehendsten, schreiben Craig Roberts von der Universität Newcastle und seine Kollegen in der Fachzeitschrift "Proceedings of the Royal Society: Biology Letters". Im Gegensatz zu weiblichen Pavianen oder Schimpansen fehlen Frauen ausgeprägte optische Signale, die auf ihre fruchtbaren Tage aufmerksam machen. Bislang glaubten Biologen, ein solcher "verborgener" Eisprung erleichtere dem Menschen die Monogamie und sichere die väterliche Fürsorge für den Nachwuchs. Doch so ganz verborgen bleibt der Eisprung aufmerksamen Beobachtern wohl nicht, Die Forscher legten 130 Frauen und 130 Männern Porträts von Frauen vor - aufgenommen kurz vor deren Eisprung und etwa eine Woche später. Beide Geschlechter fühlten sich eher von den Gesichtern angesprochen, die kurz vor dem Eisprung abgelichtet wurden. Vermutlich verändern sich Farbe und Größe der Lippen, die Pupillenöffnung und die Hautfarbe. Außerdem liefern Haare und Körpergeruch zusätzliche Zyklusinformationen. ddp
Welche Frauen stellen sich dafür zur Verfügung? Ich würde gerne einen Blick dafür kriegen.
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Was haben ein Mann und ein Gebrauchtwagen gemeinsam? Beide sind leicht zu kriegen, billig und unzuverlässig.
Zu fällen einen schönen Baum Braucht's eine halbe Stunde kaum. Zu wachsen, bis man ihn bewundert, Braucht er, bedenk es, ein Jahrhundert
Früher morgens wach ich auf - 16 Uhr 10, die ganze Welt scheint sich um mich zu drehen. Nur im Magen fühle ich mich nicht so recht, eins von den 30 Bierchen gestern war wohl schlecht.
und ganz nebenbei fällt mir da ein, dass für jene tests die da beschrieben sind sich im realen leben nur frauen eigenen die keine pille nehmen. und da findet man ja kaum noch mal eine
komischerweise find ich nur Frauen die nicht die Pille nehmen... Wie schaff ich das, wenn es davon so wenige gibt? Ob das einen Zusammenhang hat?
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„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1 Abs. 1