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> Neue Prüfungsordnung rückwirkend? Neue Ordnung mit mehr Scheinen?

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post 17 Jan 2007, 21:17

3. Schein
***

Punkte: 291
seit: 10.08.2006

Hallo Freunde,

wer von euch kann mir mal sein Verständnis für diese Studienordnung erklären?

Studienordnung
für den Erziehungswissenschaftlichen Bereich (ESL)
im Studiengang für das Lehramt an Grundschulen
Vom 13.01.2005

und dann steht dort:
§ 13
In-Kraft-Treten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen
Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2001 in Kraft und wird in den Amtlichen
Bekanntmachungen der Technischen Universität veröffentlicht. Für Studierende, die das
Studium des Lehramtes an Grundschulen an der Technischen Universität Dresden vor dem
Inkrafttreten dieser Studienordnung aufgenommen haben, werden durch den
Prüfungsausschuss Übergangsbestimmungen erlassen, die sich an § 115 LAPO I
orientieren.
Ausgefertigt auf Grund des Senatsbeschlusses der Technischen Universität Dresden vom
10.10.2001 und der Anzeige beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Dresden, den 13.01.2005

Das Problem:
In der alten Ordnung werden für das Hauptstudium 4 SWS gefordert (und steht sogar auf den uns damals ausgeteilten Sammelscheinen fürs Staatsexamen drauf).

Die neue fordert 6 SWS. Kann den eine Studienordnung zu Ungunsten der Studenten geändert werden? Hab leider nicht jedes Semster nach neuer Ordnung geschaut sondern mich an meinen Unterlagen ausm ersten Semester und den Sammelscheinen orientiert.

Mir fehl also jetzt genau ein Schein wacko.gif wegen der neuen Ordnung. Ist doch einfach scheisse oder?

Elli - weiß ne ob ich lachen oder weinen soll
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post 18 Jan 2007, 13:04
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creamed my pantz.
*********

Punkte: 2512
seit: 05.01.2007

also soweit ich das weiß, bist du mit deiner immatrikulation eine art 'vertrag' mit der uni eingegangen und den kann man nicht einfach so rückwirkend ohne dich ändern..

aber vielleicht hast du ja irgendwann, irgendwo und irgendwie deine einwilligung dazu gegeben shifty.gif und evtl. gibt es wieder irgendwelche gestzlichen klauseln, wonach man innerhalb einer best. frist (sieht nach 2 jahren aus) daran drehen kann..

naja sind alles kaffeesatz-weisheiten.. gehst am besten wirklich mal zum pramt, fsr, studi-beratung oder studi-anwalt (aber so wie ich bin, würde ich denen allen voreingenommenheit, wegen der nähe zur institution vorwerfen lol.gif )


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